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Vertrag DE
Vertrag
MOU für einen Partnerschaftsvertrag DE
MOU für einen Partnerschaftsvertrag
Repräsentationsvertrag DE
Repräsentationsvertrag
Rahmenvereinbarung DE
Rahmenvereinbarung
Entwicklungsvertrag DE
Entwicklungsvertrag
Dienstleistungsvertrag DE
Dienstleistungsvertrag
im Folgenden genannt als AAA DE
im Folgenden genannt als labelPartyA
im Folgenden genannt als AAA DE
im Folgenden genannt als labelPartyA
Die PARTEIEN DE
Die Parteien
DE
Der Auftraggeber
Handelsregister-Nr: AAA DE
Handelsregister-Nr: labelPartyA
Handelsregister: AAA DE
Handelsregister: labelPartyA
Beinhaltet zusätzlich folgende Firma: DE
Beinhaltet zusätzlich folgende Firma:
Hierbei als verantwortliche Organe mit den nötigen Kompetenzen vertreten durch DE
Hierbei als verantwortliche Organe mit den nötigen Kompetenzen vertreten durch
DE
Kontakt für das technisches Projektmanagement: labelTechnicalContact
Kontakt für das kommerzielle Projektmanagement: AAA DE
Kontakt für das kommerzielle Projektmanagement: labelCommercialContact
im Folgenden genannt als AAA DE
im Folgenden genannt als labelPartyA
Der Auftragnehmer (AN) DE
Der Auftragnehmer (labelPartyB)
Der Auftragnehmer (AN) DE
Der Auftragnehmer (labelPartyB)
Der Generalunternehmer (GU) DE
Der Generalunternehmer (GU)
Der Bauherr (BH) DE
Der Bauherr (BH)
Partei BBB DE
Partei BBB
FATZER AG DE
FATZER AG
DE
Hofstrasse 44
DE
8590 Romanshorn
Handelsregister-Nr: AAA DE
Handelsregister-Nr: labelPartyA
Handelsregister: AAA DE
Handelsregister: labelPartyA
DE
Kontakt für das technisches Projektmanagement: AAA
Kontakt für das kommerzielle Projektmanagement: AAA DE
Kontakt für das kommerzielle Projektmanagement: labelCommercialContact
im Folgenden genannt als AAA DE
im Folgenden genannt als labelPartyA
AAA und BBB hierbei genannt als «PARTEI» und gemeinsam als «PARTEIEN». DE
labelPartyA und labelPartyB hierbei genannt als «PARTEI» und gemeinsam als «PARTEIEN».
AAA und BBB hierbei genannt als «PARTEI» und gemeinsam als «PARTEIEN». DE
labelPartyA und labelPartyB hierbei genannt als «PARTEI» und gemeinsam als «PARTEIEN».
Glossar DE
Glossar
Vorstellung der PARTEIEN DE
Vorstellung der PARTEIEN
AAA DE
labelPartyA
AAA DE
labelPartyA
ist im Bereich Seilbahnseile, Seilbau und Bergbau aktiv und erfahren. DE
ist im Bereich Seilbahnseile, Seilbau und Bergbau aktiv und erfahren.
besitzt ein Patent zur fix installierten Seilüberwachung. DE
besitzt ein Patent zur fix installierten Seilüberwachung.
DE
abc
Präambel DE
Präambel
DE
Diese VEREINBARUNG regelt Dienstleistungen zur Unterstützung der operativen Geschäftstätigkeiten der AAA.
DE
Diese VEREINBARUNG regelt den Vertrieb von Produkten der AAA im Namen und auf Rechnung der AAA.
Zielsetzung DE
Zielsetzung
Ziel von AAA ist DE
Ziel von labelPartyA ist
Ziel von AAA ist DE
Ziel von labelPartyA ist
Das Projekt DE
Das Projekt
Gegenstand des Vertrags DE
Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags DE
Gegenstand des Vertrags
Allgemein DE
Allgemein
Herstellung und Verpackung folgender Produkte: DE
Herstellung und Verpackung folgender Produkte:
Konfektionierte Stahlseile DE
Konfektionierte Stahlseile
Seilklemmen DE
Seilklemmen
Durchführung von Bauteilversuchen. DE
Durchführung von Bauteilversuchen.
Bruchkraft DE
Bruchkraft
Kriechen DE
Kriechen
Ermüdung DE
Ermüdung
Klemmenverschiebekraft DE
Klemmenverschiebekraft
Lieferung der Produkte. DE
Lieferung der Produkte.
Erbringung von Montageleistungen. DE
Erbringung von Montageleistungen.
Im folgenden umfasst der Begriff "Tragwerk" nur die Tragstruktur inklusive Funda DE
Im folgenden umfasst der Begriff "Tragwerk" nur die Tragstruktur inklusive Fundamente und den Einfluss der PV-Module auf dieselbe. Die eigentlichen PV-Module und sonstige elektrische Komponenten sind nicht enthalten.
DE
Marbarkeitsstudien für das Tragwerk (AAA)
Optimierung des Tragwerks (AAA) DE
Optimierung des Tragwerks (AAA)
Ausführungsreife Planung des Tragwerks (AAA) DE
Ausführungsreife Planung des Tragwerks (AAA)
Lieferung von konfektionierten Seile und Klemmen (AAA) DE
Lieferung von konfektionierten Seile und Klemmen (AAA)
Erstellung des Tragwerks (AAA oder BBB) DE
Erstellung des Tragwerks (AAA oder BBB)
Zuständigkeiten AAA DE
Zuständigkeiten labelPartyA
Zuständigkeiten AAA DE
Zuständigkeiten labelPartyA
Vorgaben geben für die Weiterentwicklung DE
Vorgaben geben für die Weiterentwicklung
Zusätzliche Funktionalitäten DE
Zusätzliche Funktionalitäten
Verbesserungen DE
Verbesserungen
Evolutionäre Technologie-Änderungen DE
Evolutionäre Technologie-Änderungen
Revolutionäre Technologie-Änderungen DE
Revolutionäre Technologie-Änderungen
Lastenhefte DE
Lastenhefte
Pflichtenhefte DE
Pflichtenhefte
Präzise Anfrage der benötigten Dienstleistungen. DE
Präzise Anfrage der benötigten Dienstleistungen.
Zur Verfügungstellung von: DE
Zur Verfügungstellung von:
Produktinformationen DE
Produktinformationen
Unterlagen für das Marketing DE
Unterlagen für das Marketing
Kundenspezifische Angebote DE
Kundenspezifische Angebote
Dienstleistungen in den folgenden Bereichen und Beispielen DE
Dienstleistungen in den folgenden Bereichen und Beispielen
Innendienst DE
Innendienst
Organisation von Transporten, Einfuhr und Ausfuhr DE
Organisation von Transporten, Einfuhr und Ausfuhr
Controlling DE
Controlling
Abschlüsse DE
Abschlüsse
FIBU DE
FIBU
HR DE
HR
Personalmanagement, Lohnwesen DE
Personalmanagement, Lohnwesen
de DE
IT
Infrastruktur, Arbeitsgeräte DE
Infrastruktur, Arbeitsgeräte
ERP DE
ERP
Zur Verfügungstellen und Instandhalten DE
Zur Verfügungstellen und Instandhalten
Einkauf DE
Einkauf
Bestellungen, Reklamationen, Lieferung ins Lager DE
Bestellungen, Reklamationen, Lieferung ins Lager
Lager- und Büroräumlichkeiten DE
Lager- und Büroräumlichkeiten
Bürofläche ca. AAA m2, Lagerfläche ca. AAA m2 DE
Bürofläche ca. AAA m2, Lagerfläche ca. AAA m2
Logistik DE
Logistik
Lagerbewirtschaftung, Interne Logistik bis zur Laderampe DE
Lagerbewirtschaftung, Interne Logistik bis zur Laderampe
Montage DE
Montage
Unterstützung bei Installation, Einrichtung und Wartung von TRUscan DE
Unterstützung bei Installation, Einrichtung und Wartung von TRUscan
Akquise neuer Kunden mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informatio DE
Akquise neuer Kunden mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
DE
Vertrieb von Produkten der AAA auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
Akquise neuer Kunden. DE
Akquise neuer Kunden.
Unterstützung bei Installation, Einrichtung und Wartung von TRUscan und TRUcock DE
Unterstützung bei Installation, Einrichtung und Wartung von TRUscan und TRUcockpit.
Technische Aspekte DE
Technische Aspekte
AAA unterstützt den ordnungsgemässen Betrieb von BBB während der Bürozeiten. DE
AAA unterstützt den ordnungsgemässen Betrieb von BBB während der Bürozeiten.
DE
Hierbei priorisiert AAA die Anliegen der BBB in einer vergleichbaren Höhe wie die eigenen und ist bestrebt, dass BBB seine Kunden in hohem Masse zufriedenstellen kann.
Als Büroarbeitszeiten gelten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 sowie 13:0 DE
Als Büroarbeitszeiten gelten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 sowie 13:00 bis 17:30 Uhr CET.
Ausgenommen sind die offiziellen Feiertage am Standort von AAA. DE
Ausgenommen sind die offiziellen Feiertage am Standort von AAA.
Kommerzielle Aspekte DE
Kommerzielle Aspekte
Folgende Dienstleistungen werden pauschal vergütet: DE
Folgende Dienstleistungen werden pauschal vergütet:
Alle anderen Dienstleistungen werden nach Aufwand zu den folgenden marktübliche DE
Alle anderen Dienstleistungen werden nach Aufwand zu den folgenden marktübliche Stundensätzen vergütet:
AAA: BBB CHF/h ohne MwSt DE
AAA: BBB CHF/h ohne MwSt
Die maximale Rückerstattung beträgt AAA der Kosten der Dienstleistungen pro J DE
Die maximale Rückerstattung beträgt AAA der Kosten der Dienstleistungen pro Jahr, in dem die Verfügbarkeit unterschritten wurde.
Eine weitere Haftung aufgrund einer Verfügbarkeitsunterschreitung ist ausgeschl DE
Eine weitere Haftung aufgrund einer Verfügbarkeitsunterschreitung ist ausgeschlossen.
Weitere Regelungen DE
Weitere Regelungen
DE
AAA ist stets bestrebt und unterstützend, dass BBB die anfallenden Dienstleistungen selbstständig oder teilweise selbstständig bewerkstelligen kann.
Die Geltungsdauer der VEREINBARUNG soll AAA Jahren betragen. Ohne Kündigung ve DE
Die Geltungsdauer der VEREINBARUNG soll AAA Jahren betragen. Ohne Kündigung verlängert sie sich automatisch um je BBB weitere Jahre.
AAA haftet für direkte Schäden, welche sich aufgrund der Dienstleistungen erge DE
AAA haftet für direkte Schäden, welche sich aufgrund der Dienstleistungen ergeben.
Die Haftungshöhe richtet sich nach dem entrstandenen Schaden. DE
Die Haftungshöhe richtet sich nach dem entrstandenen Schaden.
Wenn der entstandene Schaden nicht direkt ermittelt werden kann, so richtet sich DE
Wenn der entstandene Schaden nicht direkt ermittelt werden kann, so richtet sich die Haftungshöhe nach dem Wert, den der entsprechenden Bereich der Dienstleistung in den letzten AAA Jahren durchschnittlich gekostet hat.
Ebenso ist die Haftungshöhe auf den Wert, den die Dienstleistung im entsprechen DE
Ebenso ist die Haftungshöhe auf den Wert, den die Dienstleistung im entsprechenden Bereich in den letzten AAA Jahren durchschnittlich gekostet hat limitiert.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht haftet AAA unbegrenzt. DE
Bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht haftet AAA unbegrenzt.
DE
AAA haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwände beim Kunden oder Schäden durch Hilfspersonen von BBB.
DE
AAA ist verpflichtet, persönliche Informationen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
DE
labelPartyA ist verpflichtet, persönliche Informationen, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
DE
Passwörter und andere Daten, die AAA von BBB erhält, sind ebenfalls vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergeben werden.
Die verletzende Partei haftet für Schäden aufgrund einer Geheimhaltungsverletz DE
Die verletzende Partei haftet für Schäden aufgrund einer Geheimhaltungsverletzung
TRUcockpit gehört AAA. Alle Entwicklungen gehören AAA. DE
TRUcockpit gehört AAA. Alle Entwicklungen gehören AAA.
DE
AAA darf keine das TRUcockpit konkurenzierenden Produkte entwickeln oder im Markt anbieten.
Bestandteile des Vertrags / Mitgeltende Dokumente DE
Bestandteile des Vertrags / Mitgeltende Dokumente
Nachfolgend aufgeführte Regelungen sind Bestandteil dieser VEREINBARUNG. DE
Nachfolgend aufgeführte Regelungen sind Bestandteil dieser VEREINBARUNG.
AAA vom BBB1.BBB2.BBB3 DE
labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3
AAA vom BBB1.BBB2.BBB3 DE
labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3
Die PARTEIEN streben eine gegenseitige Exklusivität bezüglich der entwickelten DE
Die PARTEIEN streben eine gegenseitige Exklusivität bezüglich der entwickelten Tragwerks- lösung an. Hierfür sollen folgende Grundsätze gelten:
Die Exklusivität soll für AAA Jahr(e) gelten und verlängert sich dann immer a DE
Die Exklusivität soll für AAA Jahr(e) gelten und verlängert sich dann immer automatisch um BBB Jahr(e).
Die PARTEIEN sollen sich preislich in einem für die erforderliche Qualität mar DE
Die Parteien sollen sich preislich in einem für die erforderliche Qualität marktüblichen Rahmen bewegen.
DE
Die Parteien setzen sich für die erfolgreiche und zahlreiche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Lösung ein.
DE
Gemeinsam erarbeitete Lösungen für das Tragwerk dürfen nach einer Kündigung von den Parteien individuell verwendet und vermarktet werden.
DE
Über die nächsten AAA Jahre nach einer Kündigung soll eine Entschädigung in Form von BBB% des entgangenen Umsatzes im Rahmen der Erstellung des Tragwerks von der Partei die kündigt an die andere Partei gezahlt werden.
Nachfolgend aufgeführte Regelungen sind Vertragsbestandteil und Grundlage für DE
Nachfolgend aufgeführte Regelungen sind Vertragsbestandteil und Grundlage für die Leistungen des labelPartyB.
Nachfolgend aufgeführte Regelungen sind Vertragsbestandteil und Grundlage für DE
Nachfolgend aufgeführte Regelungen sind Vertragsbestandteil und Grundlage für die Leistungen des labelPartyB.
Sie gelten in der aufgeführten Reihenfolge: DE
Sie gelten in der aufgeführten Reihenfolge:
Dieser Vertrag DE
Dieser Vertrag
Fatzer LLTA (Längen Last Temperatur Angaben) Dokument für Seillängen und Seil DE
Fatzer LLTA (Längen Last Temperatur Angaben) Dokument für Seillängen und Seileigenschaften
Spezifikation: AAA vom BBB1.BBB2.BBB3 DE
Spezifikation: labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3
Spezifikation: AAA vom BBB1.BBB2.BBB3 DE
Spezifikation: labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3
Die Richtlinien und Merkblätter der Gütegemeinschaften und Fachverbände, die DE
Die Richtlinien und Merkblätter der Gütegemeinschaften und Fachverbände, die für die bei der Ausführung verwendeten Materialien und Verfahren gelten.
Die Richtlinien und Merkblätter der Gütegemeinschaften und Fachverbände, die DE
Die Richtlinien und Merkblätter der Gütegemeinschaften und Fachverbände, die für die bei der Ausführung verwendeten Materialien und Verfahren gelten.
Alle für die Leistung des AN relevanten Normen, Richtlinien und Vorschriften, d DE
Alle für die Leistung des labelPartyB relevanten Normen, Richtlinien und Vorschriften, die in dem Land gelten, in dem die Leistung endgültig erbracht wird.
Alle für die Leistung des AN relevanten Normen, Richtlinien und Vorschriften, d DE
Alle für die Leistung des labelPartyB relevanten Normen, Richtlinien und Vorschriften, die in dem Land gelten, in dem die Leistung endgültig erbracht wird.
Die AGB des AG AAA vom BBB1.BBB2.BBB3. DE
Die AGB des labelPartyA labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3.
Die AGB des AG AAA vom BBB1.BBB2.BBB3. DE
Die AGB des labelPartyA labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3.
DE
Das Angebot des AN: AAA vom BBB1.BBB2.BBB3
DE
Das Angebot des labelPartyA: labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3
Die AGB des AN AAA vom BBB1.BBB2.BBB3. DE
Die AGB des labelPartyB labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3.
Die AGB des AN AAA vom BBB1.BBB2.BBB3. DE
Die AGB des labelPartyB labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3.
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten haben detailliertere Vorgab DE
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten haben detailliertere Vorgaben Vorrang gegenüber allgemeineren Vorgaben und spezifische Vorgaben des Projektes haben Vorrang gegenüber allgemein formulierten Vorgaben.
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten haben detailliertere Vorgab DE
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten haben detailliertere Vorgaben Vorrang gegenüber allgemeineren Vorgaben und spezifische Vorgaben des Projektes haben Vorrang gegenüber allgemein formulierten Vorgaben.
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten haben neuere Vorgaben Vorra DE
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten haben neuere Vorgaben Vorrang gegenüber älteren Vorgaben.
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten haben neuere Vorgaben Vorra DE
Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Dokumenten haben neuere Vorgaben Vorrang gegenüber älteren Vorgaben.
DE
Der AN ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die angebotenen Leistungen die Erfordernisse des Projektes erfüllen.
DE
Der labelPartyA ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die angebotenen Leistungen die Erfordernisse des Projektes erfüllen.
DE
Der AG ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die angebotenen Leistungen die Erfordernisse des Projektes erfüllen.
DE
Der labelPartyB ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die angebotenen Leistungen die Erfordernisse des Projektes erfüllen.
Leistungsumfang DE
Leistungsumfang
Gemäss Angebot des AN: AAA vom BBB1.BBB2.BBB3. DE
Gemäss Angebot des labelPartyB: labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3.
Gemäss Angebot des AN: AAA vom BBB1.BBB2.BBB3. DE
Gemäss Angebot des labelPartyB: labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3.
DE
Der Leistungsumfang des ANs ergibt sich aus den in Kapitel AAA "BBB" beschriebenen Vertragsbestandteilen sowie sämtlichen in den Vertragsgrundlagen als Leistung des AN beschriebenen Leistungen in der dort bestimmten Funktion und Beschaffenheit.
DE
Der Leistungsumfang des labelPartyAs ergibt sich aus den in Kapitel labelPartyA "BBB" beschriebenen Vertragsbestandteilen sowie sämtlichen in den Vertragsgrundlagen als Leistung des labelPartyA beschriebenen Leistungen in der dort bestimmten Funktion und Beschaffenheit.
Unabhängig vom Leistungsumfang sind folgende Leistungen/Materialien und auch di DE
Unabhängig vom Leistungsumfang sind folgende Leistungen/Materialien und auch die damit verbundenen Kosten und Gebühren inkludiert:
Sämtliche zur Montage notwendigen Hilfsmittel (z.B. Montagewerkzeuge, Gerüste, DE
Sämtliche zur Montage notwendigen Hilfsmittel (z.B. Montagewerkzeuge, Gerüste, Schutzeinrichtungen, Hebemittel, etc.) inkl. Dimensionierung und Auslegung und inkl. prüffähiger Dokumentation.
Einholen von für die Montage erforderlichen Genehmigungen. DE
Einholen von für die Montage erforderlichen Genehmigungen.
Abladen der zu verbauenden Materialien bei Anlieferung. DE
Abladen der zu verbauenden Materialien bei Anlieferung.
Wareneingangskontrolle bei Anlieferung der zu verbauenden Materialien. DE
Wareneingangskontrolle bei Anlieferung der zu verbauenden Materialien.
Mängel müssen umgehend schriftlich an den AN gemeldet werden. DE
Mängel müssen umgehend schriftlich an den AN gemeldet werden.
Fachgerechte Zwischenlagerung der zu verbauenden Materialien. DE
Fachgerechte Zwischenlagerung der zu verbauenden Materialien.
Die Baustellenstromzuleitungen sowie Stromverteiler ab Baustellenhauptverteiler. DE
Die Baustellenstromzuleitungen sowie Stromverteiler ab Baustellenhauptverteiler.
Endreinigung der Baustelle gemäss Kapitel AAA "BBB". DE
Endreinigung der Baustelle gemäss Kapitel AAA "BBB".
Unterstützung bei der Abnahme. DE
Unterstützung bei der Abnahme.
Dokumentation der Leistung gemäss Kapitel AAA "BBB". DE
Dokumentation der Leistung gemäss Kapitel AAA "BBB".
DE
Alle sonstigen Leistungen, die in den Vertragsgrundlagen nicht explizit als Leistungen des AN beschrieben sind, die aber notwendig oder sinnvoll sind, um den Vertragserfolg und den vertraglich vorausgesetzten Verwendungszweck termingerecht zu erreichen.
Schnittstellen und Gesamtkoordination DE
Schnittstellen und Gesamtkoordination
Keine besonderen Regelungen. DE
Keine besonderen Regelungen.
Der AN muss sich kontinuierlich und selbstständig über das Bauprojekt informie DE
Der AN muss sich kontinuierlich und selbstständig über das Bauprojekt informieren.
Der AN muss die Schnittstellen seiner Aufgaben zu jenen des AG sowie weiterführ DE
Der AN muss die Schnittstellen seiner Aufgaben zu jenen des AG sowie weiterführend zum Totalunternehmer und / oder Bauherren und / oder weiteren am Projekt beteiligten Unternehmen (Dritt-Unternehmen) kennen.
Der AN muss sich seiner Verantwortung im Rahmen der Koordination des Projekts be DE
Der AN muss sich seiner Verantwortung im Rahmen der Koordination des Projekts bewusst sein.
Verpackung DE
Verpackung
Gemäss Angebot des AN: AAA vom BBB1.BBB2.BBB3. DE
Gemäss Angebot des labelPartyB: labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3.
Geeignet für: AAA. DE
Geeignet für: labelPartyA.
Geeignet für: AAA. DE
Geeignet für: labelPartyA.
Jedes konfektionierte Seil muss die folgenden Informationen auf einem Label habe DE
Jedes konfektionierte Seil muss die folgenden Informationen auf einem Label haben
Seilbezeichnung DE
Seilbezeichnung
Länge gemäss LLTA DE
Länge gemäss labelDimensionA
Länge gemäss LLTA DE
Länge gemäss labelDimensionA
Verpackungen mit Holzmaterial müssen phytosanitär behandelt und gemäss den IS DE
Verpackungen mit Holzmaterial müssen phytosanitär behandelt und gemäss den ISPM15 Richtlinien der FAO für den Seetransport gekennzeichnet sein.
Verpackungen mit Holzmaterial müssen phytosanitär behandelt und gemäss den IS DE
Verpackungen mit Holzmaterial müssen phytosanitär behandelt und gemäss den ISPM15 Richtlinien der FAO für den Seetransport gekennzeichnet sein.
Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den AG. Die damit verbundenen Kosten DE
Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den labelPartyA. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des labelPartyA.
Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den AG. Die damit verbundenen Kosten DE
Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den labelPartyA. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des labelPartyA.
Lieferbedingungen DE
Lieferbedingungen
FCA (Incoterms 2020) Frei Frachtführer Romanshorn DE
FCA (Incoterms 2020) Frei Frachtführer Romanshorn
FCA (Incoterms 2020) Frei Frachtführer Romanshorn DE
FCA (Incoterms 2020) Frei Frachtführer Romanshorn
CIF (Incoterms 2020) Geliefert, Versicherung und Fracht bis zum Hafen AAA DE
CIF (Incoterms 2020) Geliefert, Versicherung und Fracht bis zum Hafen labelLocationA
CIF (Incoterms 2020) Geliefert, Versicherung und Fracht bis zum Hafen AAA DE
CIF (Incoterms 2020) Geliefert, Versicherung und Fracht bis zum Hafen labelLocationA
DAP (Incoterms 2020) geliefert nach AAA unverzollt, unversteuert, nicht abgelade DE
DAP (Incoterms 2020) geliefert nach labelLocationA unverzollt, unversteuert, nicht abgeladen
DAP (Incoterms 2020) geliefert nach AAA unverzollt, unversteuert, nicht abgelade DE
DAP (Incoterms 2020) geliefert nach labelLocationA unverzollt, unversteuert, nicht abgeladen
DDP (Incoterms 2020) geliefert nach AAA, verzollt, unversteuert, nicht abgeladen DE
DDP (Incoterms 2020) geliefert nach labelLocationA, verzollt, unversteuert, nicht abgeladen
DDP (Incoterms 2020) geliefert nach AAA, verzollt, unversteuert, nicht abgeladen DE
DDP (Incoterms 2020) geliefert nach labelLocationA, verzollt, unversteuert, nicht abgeladen
CPT (Incoterms 2020) Fracht bezahlt bis AAA unversteuert, nicht abgeladen DE
CPT (Incoterms 2020) Fracht bezahlt bis labelLocationA unversteuert, nicht abgeladen
CPT (Incoterms 2020) Fracht bezahlt bis AAA unversteuert, nicht abgeladen DE
CPT (Incoterms 2020) Fracht bezahlt bis labelLocationA unversteuert, nicht abgeladen
Transportversicherung, die alle Risiken abdeckt, in Höhe von AAA% des Vertragsw DE
Transportversicherung, die alle Risiken abdeckt, in Höhe von labelInsuranceValuePercent des Vertragswertes zu Gunsten des labelPartyA, muss vom labelPartyB ausgelöst werden.
Transportversicherung, die alle Risiken abdeckt, in Höhe von AAA% des Vertragsw DE
Transportversicherung, die alle Risiken abdeckt, in Höhe von labelInsuranceValuePercent des Vertragswertes zu Gunsten des labelPartyA, muss vom labelPartyB ausgelöst werden.
DE
Deckung der Transportversicherung gemäss Institutsklausel (A), aller Risiken und Gefahren gemäss Institutsklausel für Unruhen und bürgerliche Unruhen, Institutsklausel für Kriegsrisiken gemäss Institutsklausel für Fracht und Institutsklausel für Streik (Fracht) in Höhe von AAA% des Vertragswertes zu Gunsten des AGs, die vom AN abzuschliessen sind.
DE
Deckung der Transportversicherung gemäss Institutsklausel (A), aller Risiken und Gefahren gemäss Institutsklausel für Unruhen und bürgerliche Unruhen, Institutsklausel für Kriegsrisiken gemäss Institutsklausel für Fracht und Institutsklausel für Streik (Fracht) in Höhe von labelInsuranceValuePercent des Vertragswertes zu Gunsten des labelPartyBs, die vom labelPartyA abzuschliessen sind.
Die Waren müssen in bis zu BBB Tranchen AAA werden. DE
Die Waren müssen in bis zu labelCountA Tranchen geliefert werden.
Die Waren müssen in bis zu BBB Tranchen AAA werden. DE
Die Waren müssen in bis zu labelCountA Tranchen geliefert werden.
Zeitplan, Fristen, Termine DE
Zeitplan, Fristen, Termine
Späteste Ankunft in AAA: BBB1.BBB2.BBB3 DE
Späteste Ankunft in labelLocationA: labelDateA
Späteste Ankunft in AAA: BBB1.BBB2.BBB3 DE
Späteste Ankunft in labelLocationA: labelDateA
Spätestes Abholdatum in AAA: BBB1.BBB2.BBB3 DE
Spätestes Abholdatum in labelLocationA: labelDateB
Spätestes Abholdatum in AAA: BBB1.BBB2.BBB3 DE
Spätestes Abholdatum in labelLocationA: labelDateB
Spätestes Versanddatum: BBB1.BBB2.BBB3 DE
Spätestes Versanddatum: labelDateB
Spätestes Versanddatum: BBB1.BBB2.BBB3 DE
Spätestes Versanddatum: labelDateB
Bestätigung und Freigabe der genauen Seillängen und Seileigenschaften mit dem DE
Bestätigung und Freigabe der genauen Seillängen und Seileigenschaften mit dem Fatzer LLTA Dokument muss bis zum labelDateB erfolgen.
Bestätigung und Freigabe der genauen Seillängen und Seileigenschaften mit dem DE
Bestätigung und Freigabe der genauen Seillängen und Seileigenschaften mit dem Fatzer LLTA Dokument muss bis zum labelDateB erfolgen.
Bestätigung und Freigabe der genauen Seillängen und Seileigenschaften mit dem DE
Bestätigung und Freigabe der genauen Seillängen und Seileigenschaften mit dem Fatzer LLTA Dokument muss bis labelWorkDays Arbeitstage nach der Unterzeichnung dieses Vertrags erfolgen.
Bestätigung und Freigabe der genauen Seillängen und Seileigenschaften mit dem DE
Bestätigung und Freigabe der genauen Seillängen und Seileigenschaften mit dem Fatzer LLTA Dokument muss bis labelWorkDays Arbeitstage nach der Unterzeichnung dieses Vertrags erfolgen.
Bestätigung und Freigabe der Endverbindungen bis zum BBB1.BBB2.BBB3 DE
Bestätigung und Freigabe der Endverbindungen bis zum labelDateB
Bestätigung und Freigabe der Endverbindungen bis zum BBB1.BBB2.BBB3 DE
Bestätigung und Freigabe der Endverbindungen bis zum labelDateB
Bestätigung der Endverbindungsgeometrie AAA Arbeitstage nach überreichung der DE
Bestätigung der Endverbindungsgeometrie labelWorkDays Arbeitstage nach Überreichung der Zeichnungen.
Bestätigung der Endverbindungsgeometrie AAA Arbeitstage nach überreichung der DE
Bestätigung der Endverbindungsgeometrie labelWorkDays Arbeitstage nach Überreichung der Zeichnungen.
Die Waren müssen vom AG AAA Wochen nach Mitteilung des AN abgeholt werden. DE
Die Waren müssen vom labelPartyA labelYearsA Wochen nach Mitteilung des labelPartyB abgeholt werden.
Die Waren müssen vom AG AAA Wochen nach Mitteilung des AN abgeholt werden. DE
Die Waren müssen vom labelPartyA labelYearsA Wochen nach Mitteilung des labelPartyB abgeholt werden.
Verzögert sich die Abholung um mehr als AAA Wochen, so gehen die Lagerkosten so DE
Verzögert sich die Abholung um mehr als labelYearsA Wochen, so gehen die Lagerkosten sowie der Transport an einen Zwischenlagerort zu Lasten des labelPartyAs.
Verzögert sich die Abholung um mehr als AAA Wochen, so gehen die Lagerkosten so DE
Verzögert sich die Abholung um mehr als labelYearsA Wochen, so gehen die Lagerkosten sowie der Transport an einen Zwischenlagerort zu Lasten des labelPartyAs.
Verzögert sich die Abholung um mehr als AAA Wochen, gehen Lagerkosten in Höhe DE
Verzögert sich die Abholung um mehr als labelYearsA Wochen, gehen Lagerkosten in Höhe von labelPercentB CCC/m2/Tag sowie der Transport zu einem Zwischenlager zu Lasten des labelPartyAs.
Verzögert sich die Abholung um mehr als AAA Wochen, gehen Lagerkosten in Höhe DE
Verzögert sich die Abholung um mehr als labelYearsA Wochen, gehen Lagerkosten in Höhe von labelPercentB CCC/m2/Tag sowie der Transport zu einem Zwischenlager zu Lasten des labelPartyAs.
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Termine: DE
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung folgender Termine:
Arbeitsbeginn auf der Baustelle am BBB1.BBB2.BBB3 DE
Arbeitsbeginn auf der Baustelle am BBB1.BBB2.BBB3
Montage des ersten Abschnitts bis BBB1.BBB2.BBB3 DE
Montage des ersten Abschnitts bis BBB1.BBB2.BBB3
Abschluss der Arbeiten auf der Baustelle bis BBB1.BBB2.BBB3 DE
Abschluss der Arbeiten auf der Baustelle bis BBB1.BBB2.BBB3
Vollständige Räumung der Baustelle bis BBB1.BBB2.BBB3 DE
Vollständige Räumung der Baustelle bis BBB1.BBB2.BBB3
DE
Können bestimmte Termine aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten, nicht genau im Voraus festgelegt oder müssen sie während der Ausführung geändert werden, so ist dies unverzüglich an den AG zu melden. Anschliessend werden neue angemessene Termin festgelegt, welche die termingerechte Erfüllung des Vertrages nicht gefährden.
DE
Der AG hat das Recht, das Bauprogramm unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von AAA Arbeitstagen dem jeweiligen Baufortschritt anzupassen und vom AN die gleichzeitige oder die etappierte Ausführung seiner Arbeiten in einem, in mehreren oder in allen Objekten bzw. Objektteilen zu verlangen, dies ohne zusätzlichen Vergütungsanspruch.
Versicherung DE
Versicherung
Der AN unterhält eine Versicherung, die die allgemeine Betriebshaftpflicht, die DE
Der labelPartyB unterhält eine Versicherung, die die allgemeine Betriebshaftpflicht, die Produkthaftpflicht und die Berufshaftpflicht mit einer Mindestdeckung von labelPercentA labelInsuranceAmount pro Ereignis und pro Versicherungsjahr abdeckt.
Der AN unterhält eine Versicherung, die die allgemeine Betriebshaftpflicht, die DE
Der labelPartyB unterhält eine Versicherung, die die allgemeine Betriebshaftpflicht, die Produkthaftpflicht und die Berufshaftpflicht mit einer Mindestdeckung von labelPercentA labelInsuranceAmount pro Ereignis und pro Versicherungsjahr abdeckt.
DE
Der AN muss eine (Betriebs-)Haftpflichtversicherung für die bei diesem Projekt beauftragten Leistungen unter Einschluss der für die Mängelhaftung vereinbarten Verjährungszeit mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Einzelereignis durch Bestätigung seines Versicherers nachweisen.
Für Personen- und Sachschäden in Höhe von BBB AAA. DE
Für Personen- und Sachschäden in Höhe von BBB AAA.
Für reine Vermögensschäden in Höhe von BBB AAA. DE
Für reine Vermögensschäden in Höhe von BBB AAA.
Für Tätigkeitsschäden in Höhe von BBB AAA. DE
Für Tätigkeitsschäden in Höhe von BBB AAA.
DE
Der AN muss den Nachweis dieses Versicherungsschutzes bis spätestens AAA Wochen nach Vertragsunterzeichnung erbringen.
Die Bestätigung muss sowohl die Laufzeit des Versicherungsvertrags, das Zur-Ver DE
Die Bestätigung muss sowohl die Laufzeit des Versicherungsvertrags, das Zur-Verfügung-Stehen der Mindestdeckungssummen für die beauftragten Leistungen dieses Projektes als auch die erfolgte Prämienzahlung beinhalten.
DE
In dieser Garantieverpflichtung sind sämtliche Ansprüche des AG gegenüber dem Kunden des AG aus dessen Haftung für offene und verdeckte Mängel gemäss diesem Werkvertrag sicherzustellen.
Preis DE
Preis
Gemäss Angebot des AN: AAA vom BBB1.BBB2.BBB3. DE
Gemäss Angebot des labelPartyB: labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3.
Der Preis beträgt: BBB AAA DE
Der Preis beträgt: labelPercentA labelInsuranceAmount
Der Preis beträgt: BBB AAA DE
Der Preis beträgt: labelPercentA labelInsuranceAmount
Der Preis ist fest, fix und nicht an Preisänderungen gekoppelt. DE
Der Preis ist fest, fix und nicht an Preisänderungen gekoppelt.
Erhöhen sich die Steuer- und Tarifbestimmungen in dem Land, in das die Produkte DE
Erhöhen sich die Steuer- und Tarifbestimmungen in dem Land, in das die Produkte geliefert werden, wird die Kostenerhöhung auf den Vertragspreis aufgeschlagen.
Erhöhen sich die Steuer- und Tarifbestimmungen in dem Land, in das die Produkte DE
Erhöhen sich die Steuer- und Tarifbestimmungen in dem Land, in das die Produkte geliefert werden, wird die Kostenerhöhung auf den Vertragspreis aufgeschlagen.
DE
Ändert sich der Preis für Walzdraht gemäss dem in "MBI STAHL AKTUELL" veröffentlichten Index zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und dem Zeitpunkt des Materialeinkaufs durch den AN um mehr als AAA%, so ändert sich der Projektpreis entsprechend.
DE
Ändert sich der Preis für Walzdraht gemäss dem in "MBI STAHL AKTUELL" veröffentlichten Index zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und dem Zeitpunkt des Materialeinkaufs durch den labelPartyA um mehr als labelPercentA, so ändert sich der Projektpreis entsprechend.
DE
Der vereinbarte Werkpreis (inkl. allfällige berechtige Regieansätze) schliesst die Teuerung ein und gilt bis zur Vollendung des Bauwerks (inkl. Abrechnung). Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erfolgenden Veränderungen der Lohnkostenansätze und Preise gehen zu Lasten des AN.
Bankverbindung DE
Bankverbindung
Der Auftraggeber (AG) DE
Der Auftraggeber (labelPartyA)
Der Auftraggeber (AG) DE
Der Auftraggeber (labelPartyA)
Bank Name: AAA DE
Bank Name: labelBankName
Bank Name: AAA DE
Bank Name: labelBankName
Niederlassung: AAA DE
Niederlassung: labelBranch
Niederlassung: AAA DE
Niederlassung: labelBranch
IBAN: AAA DE
IBAN: labelIBAN
IBAN: AAA DE
IBAN: labelIBAN
SWIFT: AAA DE
SWIFT: labelSWIFT
SWIFT: AAA DE
SWIFT: labelSWIFT
Tel: AAA DE
Tel: labelTel
Tel: AAA DE
Tel: labelTel
E-Mail: AAA DE
E-Mail: labelEmail
E-Mail: AAA DE
E-Mail: labelEmail
Rechnungsstellung DE
Rechnungsstellung
Die Rechnungen sind an AAA zu senden DE
Die Rechnungen sind an labelPartyA zu senden
Die Rechnungen sind an AAA zu senden DE
Die Rechnungen sind an labelPartyA zu senden
Auf alle Rechnungen müssen die Projektnummer (AAA) und die Bestellnummer (BBB) DE
Auf alle Rechnungen müssen die Projektnummer (labelContractNumber) und die Bestellnummer (labelOrderNumber) in der Betreffzeile aufgeführt werden.
Auf alle Rechnungen müssen die Projektnummer (AAA) und die Bestellnummer (BBB) DE
Auf alle Rechnungen müssen die Projektnummer (labelContractNumber) und die Bestellnummer (labelOrderNumber) in der Betreffzeile aufgeführt werden.
Alle Rechnungen müssen auf den AG ausgestellt sein. Die Rechnungsadresse ist mi DE
Alle Rechnungen müssen auf den labelPartyA ausgestellt sein. Die Rechnungsadresse ist mit der Postanschrift (siehe Abschnitt labelPartyA "BBB") identisch.
Alle Rechnungen müssen auf den AG ausgestellt sein. Die Rechnungsadresse ist mi DE
Alle Rechnungen müssen auf den labelPartyA ausgestellt sein. Die Rechnungsadresse ist mit der Postanschrift (siehe Abschnitt labelPartyA "BBB") identisch.
Zahlung DE
Zahlung
AAA% Anzahlung DE
labelPercentA Anzahlung
AAA% Anzahlung DE
labelPercentA Anzahlung
Die Anzahlung ist AAA Arbeitstage nach Vertragsunterzeichnung und Zusendung der DE
Die Anzahlung ist labelWorkDays Arbeitstage nach Vertragsunterzeichnung und Zusendung der Rechnung durch den labelPartyA fällig.
Die Anzahlung ist AAA Arbeitstage nach Vertragsunterzeichnung und Zusendung der DE
Die Anzahlung ist labelWorkDays Arbeitstage nach Vertragsunterzeichnung und Zusendung der Rechnung durch den labelPartyA fällig.
Anzahlungsbürgschaft DE
Anzahlungsbürgschaft
Der AN muss eine Anzahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern durch eine erstklass DE
Der labelPartyB muss eine Anzahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern durch eine erstklassige Bank stellen.
Der AN muss eine Anzahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern durch eine erstklass DE
Der labelPartyB muss eine Anzahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern durch eine erstklassige Bank stellen.
Die Anzahlungsgarantie muss unwiderruflich und bedingungslos sein. DE
Die Anzahlungsgarantie muss unwiderruflich und bedingungslos sein.
Die Anzahlungsgarantie muss AAA Arbeitstage nach Unterzeichnung dieses Vertrages DE
Die Anzahlungsgarantie muss labelWorkDays Arbeitstage nach Unterzeichnung dieses Vertrages ausgestellt werden.
Die Anzahlungsgarantie muss AAA Arbeitstage nach Unterzeichnung dieses Vertrages DE
Die Anzahlungsgarantie muss labelWorkDays Arbeitstage nach Unterzeichnung dieses Vertrages ausgestellt werden.
Die Anzahlungsgarantie muss bis BBB1.BBB2.BBB3 gültig sein. DE
Die Anzahlungsgarantie muss bis labelDateA gültig sein.
Die Anzahlungsgarantie muss bis BBB1.BBB2.BBB3 gültig sein. DE
Die Anzahlungsgarantie muss bis labelDateA gültig sein.
Die Anzahlungsgarantie muss für die Dauer der Arbeiten gültig sein, jedoch nic DE
Die Anzahlungsgarantie muss für die Dauer der Arbeiten gültig sein, jedoch nicht länger als bis zum labelDateA.
Die Anzahlungsgarantie muss für die Dauer der Arbeiten gültig sein, jedoch nic DE
Die Anzahlungsgarantie muss für die Dauer der Arbeiten gültig sein, jedoch nicht länger als bis zum labelDateA.
AAA% durch Letter of Credit (L/C) DE
labelPercentA durch Letter of Credit (L/C)
AAA% durch Letter of Credit (L/C) DE
labelPercentA durch Letter of Credit (L/C)
Der AG hat ein unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv zu Gunsten des ANs z DE
Der labelPartyA hat ein unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv zu Gunsten des labelPartyBs zu eröffnen.
Der AG hat ein unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv zu Gunsten des ANs z DE
Der labelPartyA hat ein unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv zu Gunsten des labelPartyBs zu eröffnen.
Das Akkreditiv wird um AAA Tage (ab dem Ausstellungsdatum) verlängert. DE
Das Akkreditiv wird um labelPresentationDays Tage (ab dem Ausstellungsdatum) verlängert.
Das Akkreditiv wird um AAA Tage (ab dem Ausstellungsdatum) verlängert. DE
Das Akkreditiv wird um labelPresentationDays Tage (ab dem Ausstellungsdatum) verlängert.
Das Akkreditiv wird innerhalb von AAA Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Vertr DE
Das Akkreditiv wird innerhalb von labelWorkDays Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Vertrages ausgestellt
Das Akkreditiv wird innerhalb von AAA Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Vertr DE
Das Akkreditiv wird innerhalb von labelWorkDays Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Vertrages ausgestellt
Das Akkreditiv muss mindestens bis zu BBB Tagen nach AAA aktiv sein. DE
Das Akkreditiv muss mindestens bis zu labelPresentationDays Tagen nach labelDateA aktiv sein.
Das Akkreditiv muss mindestens bis zu BBB Tagen nach AAA aktiv sein. DE
Das Akkreditiv muss mindestens bis zu labelPresentationDays Tagen nach labelDateA aktiv sein.
Die Kosten für die Ausstellung des Akkreditivs gehen zu Lasten des AGs. DE
Die Kosten für die Ausstellung des Akkreditivs gehen zu Lasten des labelPartyAs.
Die Kosten für die Ausstellung des Akkreditivs gehen zu Lasten des AGs. DE
Die Kosten für die Ausstellung des Akkreditivs gehen zu Lasten des labelPartyAs.
Das Akkreditiv ist zahlbar gegen Vorlage der folgenden Dokumente durch die erö DE
Das Akkreditiv ist zahlbar gegen Vorlage der folgenden Dokumente durch die eröffnende Bank.
Das Akkreditiv ist zahlbar gegen Vorlage der folgenden Dokumente durch die erö DE
Das Akkreditiv ist zahlbar gegen Vorlage der folgenden Dokumente durch die eröffnende Bank.
Konnossemente (AAA Originale und BBB Kopien) DE
Konnossemente (labelCountA Originale und labelPercentB Kopien)
Konnossemente (AAA Originale und BBB Kopien) DE
Konnossemente (labelCountA Originale und labelPercentB Kopien)
Handelsrechnung mit Angabe der Vertragsnummer und Akkreditivnummer (AAA Kopien) DE
Handelsrechnung mit Angabe der Vertragsnummer und Akkreditivnummer (labelCountA Kopien)
Handelsrechnung mit Angabe der Vertragsnummer und Akkreditivnummer (AAA Kopien) DE
Handelsrechnung mit Angabe der Vertragsnummer und Akkreditivnummer (labelCountA Kopien)
Packliste mit Angabe der Produkte, Brutto- und Nettogewicht, Masse und Menge (AA DE
Packliste mit Angabe der Produkte, Brutto- und Nettogewicht, Masse und Menge (labelCountA Kopien)
Packliste mit Angabe der Produkte, Brutto- und Nettogewicht, Masse und Menge (AA DE
Packliste mit Angabe der Produkte, Brutto- und Nettogewicht, Masse und Menge (labelCountA Kopien)
DE
Versicherungspolice oder -zertifikat, das alle Risiken für 110 % des Rechnungswerts abdeckt (AAA Kopien)
DE
Versicherungspolice oder -zertifikat, das alle Risiken für 110 % des Rechnungswerts abdeckt (labelCountA Kopien)
Zeitraum der Präsentation: AAA Tage nach Versand DE
Zeitraum der Präsentation: labelPresentationDays Tage nach Versand
Zeitraum der Präsentation: AAA Tage nach Versand DE
Zeitraum der Präsentation: labelPresentationDays Tage nach Versand
Zeitraum der Präsentation: AAA Tage nach Abholung DE
Zeitraum der Präsentation: labelPresentationDays Tage nach Abholung
Zeitraum der Präsentation: AAA Tage nach Abholung DE
Zeitraum der Präsentation: labelPresentationDays Tage nach Abholung
Zeitraum der Präsentation: AAA Tage, nachdem die Produkte zur Abholung bereitst DE
Zeitraum der Präsentation: labelPresentationDays Tage, nachdem die Produkte zur Abholung bereitstehen
Zeitraum der Präsentation: AAA Tage, nachdem die Produkte zur Abholung bereitst DE
Zeitraum der Präsentation: labelPresentationDays Tage, nachdem die Produkte zur Abholung bereitstehen
AAA% vor Auslieferung DE
labelPercentA vor Auslieferung
AAA% vor Auslieferung DE
labelPercentA vor Auslieferung
Die Rechnung ist zahlbar mit AAA Tagen netto. DE
Die Rechnung ist zahlbar mit labelWorkDays Tagen netto.
Die Rechnung ist zahlbar mit AAA Tagen netto. DE
Die Rechnung ist zahlbar mit labelWorkDays Tagen netto.
Die Lieferungen werden nach Zahlungseingang auf dem Bankkonto des ANs verschickt DE
Die Lieferungen werden nach Zahlungseingang auf dem Bankkonto des labelPartyBs verschickt. Die Zahlung muss vor dem Versand auf dem Bankkonto des labelPartyBs eingegangen sein.
Die Lieferungen werden nach Zahlungseingang auf dem Bankkonto des ANs verschickt DE
Die Lieferungen werden nach Zahlungseingang auf dem Bankkonto des labelPartyBs verschickt. Die Zahlung muss vor dem Versand auf dem Bankkonto des labelPartyBs eingegangen sein.
Inspektion aller Waren im Werk des ANs durch eine gemeinsam vereinbarte 3rd Part DE
Inspektion aller Waren im Werk des labelPartyBs durch eine gemeinsam vereinbarte 3rd Party.
Inspektion aller Waren im Werk des ANs durch eine gemeinsam vereinbarte 3rd Part DE
Inspektion aller Waren im Werk des labelPartyBs durch eine gemeinsam vereinbarte 3rd Party.
Inspektion aller Waren im Werk des ANs durch den AG. DE
Inspektion aller Waren im Werk des labelPartyBs durch den labelPartyA.
Inspektion aller Waren im Werk des ANs durch den AG. DE
Inspektion aller Waren im Werk des labelPartyBs durch den labelPartyA.
Die 3. Partei ist DE
Die 3. Partei ist
DE
Baremo GmbH
DE
Amriswilerstrasse 47
DE
8590
DE
Romanshorn
DE
CH
Schweiz DE
Schweiz
Die Inspektion erfolgt innerhalb von AAA Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Ausl DE
Die Inspektion erfolgt innerhalb von labelWorkDays Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Auslieferungstermin.
Die Inspektion erfolgt innerhalb von AAA Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Ausl DE
Die Inspektion erfolgt innerhalb von labelWorkDays Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Auslieferungstermin.
Hat die Prüfung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit stattgefunden, ist der AN DE
Hat die Prüfung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit stattgefunden, ist der labelPartyB berechtigt, die und Rechnung ohne Prüfung zu stellen.
Hat die Prüfung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit stattgefunden, ist der AN DE
Hat die Prüfung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit stattgefunden, ist der labelPartyB berechtigt, die und Rechnung ohne Prüfung zu stellen.
AAA% nach BBB DE
labelPercentA nach labelDateB
AAA% nach BBB DE
labelPercentA nach labelDateB
AAA% nach Abnahme aller Arbeiten DE
labelPercentA nach Abnahme aller Arbeiten
AAA% nach Abnahme aller Arbeiten DE
labelPercentA nach Abnahme aller Arbeiten
AAA% nach Räumung der Baustelle DE
labelPercentA nach Räumung der Baustelle
AAA% nach Räumung der Baustelle DE
labelPercentA nach Räumung der Baustelle
Vertragserfüllungsgarantie DE
Vertragserfüllungsgarantie
Eine Vertragserfüllungsgarantie wird vom AN innerhalb von AAA Arbeitstagen nach DE
Eine Vertragserfüllungsgarantie wird vom labelPartyB innerhalb von labelWorkDays Arbeitstagen nach Vertragsunterzeichnung.
Eine Vertragserfüllungsgarantie wird vom AN innerhalb von AAA Arbeitstagen nach DE
Eine Vertragserfüllungsgarantie wird vom labelPartyB innerhalb von labelWorkDays Arbeitstagen nach Vertragsunterzeichnung.
Die Vertragserfüllungsgarantie beträgt AAA% des Auftragswertes. DE
Die Vertragserfüllungsgarantie beträgt labelGuaranteePercent des Auftragswertes.
Die Vertragserfüllungsgarantie beträgt AAA% des Auftragswertes. DE
Die Vertragserfüllungsgarantie beträgt labelGuaranteePercent des Auftragswertes.
Die Vertragserfüllungsgarantie erlischt nach AAA, jedoch nicht später als BBB DE
Die Vertragserfüllungsgarantie erlischt nach labelGuaranteeYears, jedoch nicht später als labelDateB.
Die Vertragserfüllungsgarantie erlischt nach AAA, jedoch nicht später als BBB DE
Die Vertragserfüllungsgarantie erlischt nach labelGuaranteeYears, jedoch nicht später als labelDateB.
DE
Die Vertragserfüllungsgarantie muss ein Verfallsdatum haben, das nicht später als BBB1.BBB2.BBB3 liegt.
DE
Die Vertragserfüllungsgarantie muss ein Verfallsdatum haben, das nicht später als labelDateB liegt.
Die Vertragserfüllungsgarantie wird durch die Gewährleistungsgarantie ersetzt. DE
Die Vertragserfüllungsgarantie wird durch die Gewährleistungsgarantie ersetzt.
Einbehalt DE
Einbehalt
Der AG behält von jeder Zahlung AAA% ein. DE
Der labelPartyA behält von jeder Zahlung labelRetentionPercent ein.
Der AG behält von jeder Zahlung AAA% ein. DE
Der labelPartyA behält von jeder Zahlung labelRetentionPercent ein.
DE
Der Einbehalt wird gegen AAA freigegeben, jedoch nicht später als BBB1.BBB2.BBB3.
DE
Der Einbehalt wird gegen labelDateA freigegeben, jedoch nicht später als labelDateB.
Der Einbehalt wird spätestens nach BBB1.BBB2.BBB3 freigegeben. DE
Der Einbehalt wird spätestens nach labelDateB freigegeben.
Der Einbehalt wird spätestens nach BBB1.BBB2.BBB3 freigegeben. DE
Der Einbehalt wird spätestens nach labelDateB freigegeben.
Bankunterlagen und Gebühren DE
Bankunterlagen und Gebühren
DE
Der AG und der AN tragen die Bankspesen und -gebühren ihrer jeweiligen Bank, wobei die Kosten für Verlängerungen gehen zu Lasten des Verursachers.
DE
Der labelPartyB und der labelPartyA tragen die Bankspesen und -gebühren ihrer jeweiligen Bank, wobei die Kosten für Verlängerungen gehen zu Lasten des
DE
Jede Partei trägt die Gebühren ihrer jeweiligen Bank, jedoch gehen die Gebühren für Verlängerungen und Änderungen zu Lasten der Partei, die das Verschulden trifft.
DE
Jede Partei trägt die Gebühren ihrer jeweiligen Bank, jedoch gehen die Gebühren für Verlängerungen und Änderungen zu Lasten der Partei, die das Verschulden trifft.
DE
Im Falle eines nachgewiesenen Ereignisses höherer Gewalt, das den Lieferanten an der Einhaltung von Terminen hindert, trägt der Auftraggeber alle in diesem Zusammenhang entstehenden zusätzlichen Bankgebühren.
DE
Im Falle eines nachgewiesenen Ereignisses höherer Gewalt, das den Lieferanten an der Einhaltung von Terminen hindert, trägt der Auftraggeber alle in diesem Zusammenhang entstehenden zusätzlichen Bankgebühren.
Alle Bankdokumente müssen von einer erstklassigen Bank ausgestellt sein. DE
Alle Bankdokumente müssen von einer erstklassigen Bank ausgestellt sein.
Der Wortlaut aller Bankdokumente ist von beiden Parteien zu vereinbaren. DE
Der Wortlaut aller Bankdokumente ist von beiden Parteien zu vereinbaren.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der AG ohne Mahnung automatisch in Verzug und DE
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der labelPartyA ohne Mahnung automatisch in Verzug und schuldet ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von labelInterestRate% p.a.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der AG ohne Mahnung automatisch in Verzug und DE
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der labelPartyA ohne Mahnung automatisch in Verzug und schuldet ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von labelInterestRate% p.a.
Dokumentation DE
Dokumentation
Gemäss Angebot des AN: AAA vom BBB1.BBB2.BBB3. DE
Gemäss Angebot des labelPartyB: labelPartyA vom labelPartyB1.labelPartyB2.labelPartyB3.
Prüfbericht für den Bruchlasttest. DE
Prüfbericht für den Bruchlasttest.
Prüfprotokoll für den Bruchkriechversuch. DE
Prüfprotokoll für den Bruchkriechversuch.
DE
Die Dokumentation muss den Anforderungen der Unterlagen aus Kapitel AAA "BBB" entsprechen.
DE
Die Dokumentation muss den Anforderungen der Unterlagen aus Kapitel labelChapter "labelSection" entsprechen.
Dies umfasst unter anderem folgende Elemente (Auflistung nicht vollständig): DE
Dies umfasst unter anderem folgende Elemente (Auflistung nicht vollständig):
Spannprotokolle DE
Spannprotokolle
Arbeitsbewilligungen DE
Arbeitsbewilligungen
Akzeptieren und Übernehmen DE
Akzeptieren und Übernehmen
DE
Abnahme und Übernahme spätestens AAA nach BBB.
Der AN muss dem AG die vertragsgemässe und abnahmefähige Fertigstellung der Ar DE
Der AN muss dem AG die vertragsgemässe und abnahmefähige Fertigstellung der Arbeiten schriftlich anzeigen.
Die Abnahme durch den AG erfolgt nach Abnahme durch den BH, spätestens jedoch DE
Die Abnahme durch den AG erfolgt nach Abnahme durch den BH, spätestens jedoch zum BBB1.BBB2.BBB3, sofern die Leistung des AN dann abnahmefähig ist.
Die Abnahme erfolgt in schriftlicher Form. DE
Die Abnahme erfolgt in schriftlicher Form.
AG und AN können für die Abnahme auf die Anwesenheit vor Ort verzichten. In di DE
AG und AN können für die Abnahme auf die Anwesenheit vor Ort verzichten. In diesem Fall reicht der schriftliche Austausch des beidseitig unterzeichneten Abnahmeprotokolls.
Auch etwaige Nachabnahmen und Abnahmen von Mängelbeseitigungsarbeiten müssen DE
Auch etwaige Nachabnahmen und Abnahmen von Mängelbeseitigungsarbeiten müssen schriftlich erfolgen.
Voraussetzung für die Abnahme und die Freigabe der Schlusszahlung ist die Vorla DE
Voraussetzung für die Abnahme und die Freigabe der Schlusszahlung ist die Vorlage folgender Unterlagen durch den AN:
Abnahmeprotokoll DE
Abnahmeprotokoll
Dokumentation gemäss Kapitel AAA "BBB" und Kapitel CCC "DDD". DE
Dokumentation gemäss Kapitel AAA "BBB" und Kapitel CCC "DDD".
Garantie der Mängelfreiheit DE
Garantie der Mängelfreiheit
Gewährleistung DE
Gewährleistung
Die Garantiezeit beträgt AAA Jahre. DE
Die Garantiezeit beträgt labelWarrantyYears Jahre.
Die Garantiezeit beträgt AAA Jahre. DE
Die Garantiezeit beträgt labelWarrantyYears Jahre.
Die Garantiezeit beginnt mit AAA. DE
Die Garantiezeit beginnt mit labelWarrantyStart.
Die Garantiezeit beginnt mit AAA. DE
Die Garantiezeit beginnt mit labelWarrantyStart.
In jedem Fall endet die Garantie am BBB1.BBB2.BBB3. DE
In jedem Fall endet die Garantie am labelWarrantyEnd.
In jedem Fall endet die Garantie am BBB1.BBB2.BBB3. DE
In jedem Fall endet die Garantie am labelWarrantyEnd.
DE
Der AN verpflichtet sich, spätestens auf den Beginn der Gewährleistungsfrist für die Dauer von AAA Jahren eine Garantieverpflichtung in Form einer „Garantie auf erstes Verlangen“ oder einer Solidarbürgschaft einer erstklassigen Europäischen Bank oder Versicherungsgesellschaft beizubringen.
DE
Der labelPartyA verpflichtet sich, spätestens auf den Beginn der Gewährleistungsfrist für die Dauer von labelWarrantyYears Jahren eine Garantieverpflichtung in Form einer „Garantie auf erstes Verlangen“ oder einer Solidarbürgschaft einer erstklassigen Europäischen Bank oder Versicherungsgesellschaft beizubringen.
Der AN leistet dem AG Gewähr dafür, dass die LIEFERUNGEN zum Zeitpunkt ihrer A DE
Der labelPartyB leistet dem labelPartyA Gewähr dafür, dass die LIEFERUNGEN zum Zeitpunkt ihrer labelDelivery keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gebrauch der LIEFERUNGEN beeinträchtigen.
Der AN leistet dem AG Gewähr dafür, dass die LIEFERUNGEN zum Zeitpunkt ihrer A DE
Der labelPartyB leistet dem labelPartyA Gewähr dafür, dass die LIEFERUNGEN zum Zeitpunkt ihrer labelDelivery keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gebrauch der LIEFERUNGEN beeinträchtigen.
Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährlei DE
Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährlei DE
Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen.
DE
Der AN haftet nicht für Mängel, die der AG selber verschuldet hat oder die insbesondere als Folge von normaler Abnützung, nicht fachgerechter Montage, von Gebrauch der LIEFERUNGEN unter Bedingungen, welche der AN vernünftigerweise nicht erwarten konnte und sonstiger unsachgemässer, vertragswidriger oder widerrechtlicher Benutzung der LIEFERUNGEN, von der Verwendung von Material des AGs oder Dritter (z. B. Standardkomponenten oder -systeme), von Montage oder Unterhalt durch den BESTELLER oder Dritte, von unterlassener Wartung und/oder unsachgemässer Abänderung oder Reparatur der LIEFERUNGEN durch den BESTELLER oder einen Dritten, von Überlastung, von Naturkatastrophen, von äusseren Einwirkungen, von atmosphärischen Einflüssen oder von Umweltschäden eintreten.
DE
Der labelPartyA haftet nicht für Mängel, die der labelPartyB selber verschuldet hat oder die insbesondere als Folge von normaler Abnützung, nicht fachgerechter Montage, von Gebrauch der LIEFERUNGEN unter Bedingungen, welche der labelPartyA vernünftigerweise nicht erwarten konnte und sonstiger unsachgemässer, vertragswidriger oder widerrechtlicher Benutzung der LIEFERUNGEN, von der Verwendung von Material des labelPartyBs oder Dritter (z. B. Standardkomponenten oder -systeme), von Montage oder Unterhalt durch den BESTELLER oder Dritte, von unterlassener Wartung und/oder unsachgemässer Abänderung oder Reparatur der LIEFERUNGEN durch den BESTELLER oder einen Dritten, von Überlastung, von Naturkatastrophen, von äusseren Einwirkungen, von atmosphärischen Einflüssen oder von Umweltschäden eintreten.
Erweisen sich die LIEFERUNGEN vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist als mange DE
Erweisen sich die LIEFERUNGEN vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist als mangelhaft, so hat der labelPartyA einzig das Recht, die Beseitigung der Mängel (nach Wahl des labelPartyB: Reparatur oder Ersatz), soweit diese vom labelPartyB zu vertreten sind, innert einer angemessenen Frist zu verlangen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung), auf Ersatzvornahme und/oder auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Erweisen sich die LIEFERUNGEN vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist als mange DE
Erweisen sich die LIEFERUNGEN vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist als mangelhaft, so hat der labelPartyA einzig das Recht, die Beseitigung der Mängel (nach Wahl des labelPartyB: Reparatur oder Ersatz), soweit diese vom labelPartyB zu vertreten sind, innert einer angemessenen Frist zu verlangen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung), auf Ersatzvornahme und/oder auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
DE
Die Verpflichtung des AN zur Beseitigung von Mängeln setzt voraus, dass der AG die Mängel während der Gewährleistungsfrist innerhalb von AAA Tagen nach Erhalt der LIEFERUNGEN bzw. bei versteckten Mängeln innerhalb von BBB Tagen nach deren Entdeckung schriftlich anzeigt.
DE
Die Verpflichtung des labelPartyA zur Beseitigung von Mängeln setzt voraus, dass der labelPartyB die Mängel während der Gewährleistungsfrist innerhalb von labelNotificationDays Tagen nach Erhalt der LIEFERUNGEN bzw. bei versteckten Mängeln innerhalb von labelHiddenDefectsDays Tagen nach deren Entdeckung schriftlich anzeigt.
DE
Der AN trägt lediglich die ihr in ihrem Werk selber anfallenden Kosten der Nachbesserung. Sämtliche übrigen Kosten gehen zulasten des AGs. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der AG sämtliche Kosten zu tragen, welche der AN durch die Geltendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind.
DE
Der labelPartyA trägt lediglich die ihr in ihrem Werk selber anfallenden Kosten der Nachbesserung. Sämtliche übrigen Kosten gehen zulasten des labelPartyBs. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der labelPartyB sämtliche Kosten zu tragen, welche der labelPartyA durch die Geltendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind.
DE
Allfällige Mitarbeit durch de AN bei der Ermittlung von Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der Gewährleistung.
DE
Allfällige Mitarbeit durch den labelPartyA bei der Ermittlung von Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der Gewährleistung.
Für vom AN ersetzte oder reparierte LIEFERUNGEN gilt die Gewährleistung ab dem DE
Für vom labelPartyB ersetzte oder reparierte LIEFERUNGEN gilt die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt der Lieferung der ursprünglichen LIEFERUNGEN.
Für vom AN ersetzte oder reparierte LIEFERUNGEN gilt die Gewährleistung ab dem DE
Für vom labelPartyB ersetzte oder reparierte LIEFERUNGEN gilt die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt der Lieferung der ursprünglichen LIEFERUNGEN.
DE
Für vom AN ersetzte oder reparierte LIEFERUNGEN gilt die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt ab dem der Mangel behoben wurde und in der ursprünglich vereinbarten Dauer.
DE
Für vom labelPartyA ersetzte oder reparierte LIEFERUNGEN gilt die Gewährleistung ab dem Zeitpunkt ab dem der Mangel behoben wurde und in der ursprünglich vereinbarten Dauer.
DE
Der AG hat wegen Mängeln sowie Fehlens zugesicherter Eigenschaften keine Rechte und Ansprüche ausser den in diesem Kapitel ausdrücklich genannten.
DE
Der labelPartyB hat wegen Mängeln sowie Fehlens zugesicherter Eigenschaften keine Rechte und Ansprüche ausser den in diesem Kapitel ausdrücklich genannten.
Diese Beschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit, rechtswidrig DE
Diese Beschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit, rechtswidriger Absicht oder arglistigem Verschweigen von Mängeln durch den labelPartyB, oder soweit ihr sonst zwingendes Recht entgegensteht.
Diese Beschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit, rechtswidrig DE
Diese Beschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit, rechtswidriger Absicht oder arglistigem Verschweigen von Mängeln durch den labelPartyB, oder soweit ihr sonst zwingendes Recht entgegensteht.
Der AN garantiert, dass die Produkte mit den in diesem Vertrag festgelegten Spez DE
Der labelPartyB garantiert, dass die Produkte mit den in diesem Vertrag festgelegten Spezifikationen übereinstimmen.
Der AN garantiert, dass die Produkte mit den in diesem Vertrag festgelegten Spez DE
Der labelPartyB garantiert, dass die Produkte mit den in diesem Vertrag festgelegten Spezifikationen übereinstimmen.
Der AN ist für die Beseitigung von Mängeln bis zum Ende der Gewährleistungspe DE
Der labelPartyB ist für die Beseitigung von Mängeln bis zum Ende der Gewährleistungsperiode verantwortlich.
Der AN ist für die Beseitigung von Mängeln bis zum Ende der Gewährleistungspe DE
Der labelPartyB ist für die Beseitigung von Mängeln bis zum Ende der Gewährleistungsperiode verantwortlich.
Der AN hat das Recht, Mängel selbst zu beseitigen. DE
Der labelPartyB hat das Recht, Mängel selbst zu beseitigen.
Der AN hat das Recht, Mängel selbst zu beseitigen. DE
Der labelPartyB hat das Recht, Mängel selbst zu beseitigen.
Höhere Gewalt DE
Höhere Gewalt
DE
Die Parteien verstehen unter dem Begriff "Höhere Gewalt" jedes äussere, unvorhergesehene Ereignis, das ausserhalb der Kontrolle des ANs und des AG liegt, wie z.B.: politische oder soziale Bewegungen, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, ausgenommen Streiks, Arbeitskonflikte oder andere Störungen der Arbeitsbeziehungen.
DE
Die Parteien verstehen unter dem Begriff "Höhere Gewalt" jedes äussere, unvorhergesehene Ereignis, das ausserhalb der Kontrolle des labelPartyAs und des labelPartyB liegt, wie z.B.: politische oder soziale Bewegungen, Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, ausgenommen Streiks, Arbeitskonflikte oder andere Störungen der Arbeitsbeziehungen.
Die betroffene Partei muss die andere Partei innerhalb von AAA Arbeitstagen info DE
Die betroffene Partei muss die andere Partei innerhalb von labelForceMajeureDays Arbeitstagen informieren.
Die betroffene Partei muss die andere Partei innerhalb von AAA Arbeitstagen info DE
Die betroffene Partei muss die andere Partei innerhalb von labelForceMajeureDays Arbeitstagen informieren.
Im Falle von höherer Gewalt kann die betroffene Partei den Vertrag mit einer Fr DE
Im Falle von höherer Gewalt kann die betroffene Partei den Vertrag mit einer Frist von labelForceMajeureNoticeDays Arbeitstagen kündigen oder beenden.
Im Falle von höherer Gewalt kann die betroffene Partei den Vertrag mit einer Fr DE
Im Falle von höherer Gewalt kann die betroffene Partei den Vertrag mit einer Frist von labelForceMajeureNoticeDays Arbeitstagen kündigen oder beenden.
DE
Eine Kündigung im Falle höherer Gewalt gibt keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz.
DE
Eine Kündigung im Falle höherer Gewalt gibt keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz.
DE
Wird der Vertrag aufgrund höherer Gewalt gekündigt, so ist die fertige Ware abzunehmen und zu bezahlen durch den AG.
DE
Wird der Vertrag aufgrund höherer Gewalt gekündigt, so ist die fertige Ware abzunehmen und zu bezahlen durch den labelPartyB.
Nicht einghaltene Termine und Verzugsstrafen DE
Nicht einghaltene Termine und Verzugsstrafen
DE
Sollte der AN die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen nicht rechtzeitig erbringen, mit Ausnahme der in diesem Vertrag genannten Ursachen höherer Gewalt, müssen der AN und der AG die Leistungserbringung unter der Bedingung verschieben, dass der AN eine Vertragsstrafe zahlt.
DE
Sollte der labelPartyA die in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen nicht rechtzeitig erbringen, mit Ausnahme der in diesem Vertrag genannten Ursachen höherer Gewalt, müssen der labelPartyA und der labelPartyB die Leistungserbringung unter der Bedingung verschieben, dass der labelPartyA eine Vertragsstrafe zahlt.
DE
Der Satz der Vertragsstrafe wird mit AAA% für jeweils BBB Tage berechnet, ungerade Tage unter 7 Tagen sollten als 7 Tage gezählt werden.
DE
Der Satz der Vertragsstrafe wird mit labelPenaltyRate% für jeweils labelPenaltyDays Tage berechnet, ungerade Tage unter 7 Tagen sollten als 7 Tage gezählt werden.
Die maximale Vertragsstrafe ist auf AAA% des Auftragswerts begrenzt. DE
Die maximale Vertragsstrafe ist auf labelMaxPenalty% des Auftragswerts begrenzt.
Die maximale Vertragsstrafe ist auf AAA% des Auftragswerts begrenzt. DE
Die maximale Vertragsstrafe ist auf labelMaxPenalty% des Auftragswerts begrenzt.
Werden Termine nicht eingehalten, so kann der AG eine pauschalisierte Verzugsent DE
Werden Termine nicht eingehalten, so kann der labelPartyA eine pauschalisierte Verzugsentschädigung geltend machen, soweit die Verspätung nachweislich durch den labelPartyB verschuldet wurde und dem labelPartyA dadurch ein Schaden entstanden ist.
Werden Termine nicht eingehalten, so kann der AG eine pauschalisierte Verzugsent DE
Werden Termine nicht eingehalten, so kann der labelPartyA eine pauschalisierte Verzugsentschädigung geltend machen, soweit die Verspätung nachweislich durch den labelPartyB verschuldet wurde und dem labelPartyA dadurch ein Schaden entstanden ist.
Die pauschalisierte Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Ver DE
Die pauschalisierte Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung labelDelayRate% des Vertragspreises des verspäteten Teils und ist beschränkt auf insgesamt labelMaxDelay% des Vertragspreises dieses Teils.
Die pauschalisierte Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Ver DE
Die pauschalisierte Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung labelDelayRate% des Vertragspreises des verspäteten Teils und ist beschränkt auf insgesamt labelMaxDelay% des Vertragspreises dieses Teils.
Bei Überschreitung der vorgenannt festgelegten Termine schuldet der AN dem AG e DE
Bei Überschreitung der vorgenannt festgelegten Termine schuldet der labelPartyB dem labelPartyA eine Konventionalstrafe in Höhe von labelDailyPenalty% pro vollem oder angebrochenem Kalendertag der Verzögerung, insgesamt jedoch höchstens labelMaxDailyPenalty% der Auftragssumme.
Bei Überschreitung der vorgenannt festgelegten Termine schuldet der AN dem AG e DE
Bei Überschreitung der vorgenannt festgelegten Termine schuldet der labelPartyB dem labelPartyA eine Konventionalstrafe in Höhe von labelDailyPenalty% pro vollem oder angebrochenem Kalendertag der Verzögerung, insgesamt jedoch höchstens labelMaxDailyPenalty% der Auftragssumme.
Die ersten AAA Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine pauschalisi DE
Die ersten labelInitialWeeks Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine pauschalisierte Verzugsentschädigung und sämtliche Rechte und Ansprüche des labelPartyAs aus Verspätungen, welche die Dauer der ersten labelInitialWeeks Wochen nicht überschreiten, sind ausgeschlossen.
Die ersten AAA Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine pauschalisi DE
Die ersten labelInitialWeeks Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine pauschalisierte Verzugsentschädigung und sämtliche Rechte und Ansprüche des labelPartyAs aus Verspätungen, welche die Dauer der ersten labelInitialWeeks Wochen nicht überschreiten, sind ausgeschlossen.
DE
Nach Erreichen des Maximums der pauschalisierten Verzugsentschädigung (AAA% des Vertragspreises des verspäteten Teils) hat der AG den AN schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten, finden sodann die gesetzlichen Verzugsfolgen Anwendung.
DE
Nach Erreichen des Maximums der pauschalisierten Verzugsentschädigung (labelMaxDelay% des Vertragspreises des verspäteten Teils) hat der labelPartyB den labelPartyA schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus Gründen, die der labelPartyA nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten, finden sodann die gesetzlichen Verzugsfolgen Anwendung.
Wegen Verspätung hat der AG keine Rechte und Ansprüche ausser den in diesem Ka DE
Wegen Verspätung hat der labelPartyA keine Rechte und Ansprüche ausser den in diesem Kapitel ausdrücklich genannten.
Wegen Verspätung hat der AG keine Rechte und Ansprüche ausser den in diesem Ka DE
Wegen Verspätung hat der labelPartyA keine Rechte und Ansprüche ausser den in diesem Kapitel ausdrücklich genannten.
Anwendbares Recht DE
Anwendbares Recht
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG oder seine DE
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG oder ihrer Durchführung ergeben, sollen gütlich durch freundschaftliche Verhandlungen beigelegt werden.
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG oder seine DE
Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG oder ihrer Durchführung ergeben, sollen gütlich durch freundschaftliche Verhandlungen beigelegt werden.
Diese VEREINBARUNG unterliegt dem Recht der AAA. DE
Diese VEREINBARUNG unterliegt dem Recht der labelCountry.
Diese VEREINBARUNG unterliegt dem Recht der AAA. DE
Diese VEREINBARUNG unterliegt dem Recht der labelCountry.
Der Gerichtsstand ist AAA. DE
Der Gerichtsstand ist labelCourt.
Der Gerichtsstand ist AAA. DE
Der Gerichtsstand ist labelCourt.
Die offizielle Sprache ist AAA. DE
Die offizielle Sprache ist labelLanguage.
Die offizielle Sprache ist AAA. DE
Die offizielle Sprache ist labelLanguage.
DE
Die Anwendung des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
DE
Die Anwendung des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
Inkrafttreten des Vertrages DE
Inkrafttreten des Vertrages
Das Inkrafttreten dieses Vertrags erfolgt unter den aufschiebenden Bedingungen: DE
Das Inkrafttreten dieses Vertrags erfolgt unter den aufschiebenden Bedingungen:
Baufreigabe durch den BH. DE
Baufreigabe durch den labelBH.
Baufreigabe durch den BH. DE
Baufreigabe durch den labelBH.
Änderung oder Beendigung des Vertrags DE
Änderung oder Beendigung des Vertrags
Der Vertrag ist projektspezifisch. Er endet mit der vollständigen Erfüllung de DE
Der Vertrag ist projektspezifisch. Er endet mit der vollständigen Erfüllung des Umfangs.
Jede Änderung des Vertrages muss von den Parteien schriftlich genehmigt werden. DE
Jede Änderung des Vertrages muss von den Parteien schriftlich genehmigt werden.
DE
Sämtliche Änderungen dieses Werkvertrags sowie alle ergänzenden Vereinbarungen inkl. Planänderungen oder Änderungen der Berechnungen bzw. Anweisungen durch den AG auf der Baustelle bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform und der beidseitigen rechtsgültigen Unterzeichnung.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den AG ist der AN bere DE
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den labelPartyA ist der labelPartyB berechtigt Schadensersatz oder eine angemessene Entschädigung für den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Umfang der zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu verlangen.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den AG ist der AN bere DE
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den labelPartyA ist der labelPartyB berechtigt Schadensersatz oder eine angemessene Entschädigung für den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Umfang der zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu verlangen.
Fertige Produkte werden vom AG gemäss der Bestellung bezahlt. DE
Fertige Produkte werden vom labelPartyA gemäss der Bestellung bezahlt.
Fertige Produkte werden vom AG gemäss der Bestellung bezahlt. DE
Fertige Produkte werden vom labelPartyA gemäss der Bestellung bezahlt.
DE
Unfertige Produkte werden auf Basis der bis zum Kündigungsdatum angefallenen tatsächlichen Kosten bewertet mit einer AAA%-Marge obendrauf (*(1/(1-AAA%).
DE
Unfertige Produkte werden auf Basis der bis zum Kündigungsdatum angefallenen tatsächlichen Kosten bewertet mit einer labelMargin%-Marge obendrauf *(1/(1-labelMargin)).
Im Falle der Kündigung durch den AN ist der AG berechtigt, den restlichen Umfan DE
Im Falle der Kündigung durch den labelPartyB ist der labelPartyA berechtigt, den restlichen Umfang von einem anderen labelPartyB zu erwerben. Die Kosten gehen zu Lasten des labelPartyBs. Die Differenz darf nicht grösser sein als labelPriceDiff% des in diesem Vertrag vereinbarten Preises.
Im Falle der Kündigung durch den AN ist der AG berechtigt, den restlichen Umfan DE
Im Falle der Kündigung durch den labelPartyB ist der labelPartyA berechtigt, den restlichen Umfang von einem anderen labelPartyB zu erwerben. Die Kosten gehen zu Lasten des labelPartyBs. Die Differenz darf nicht grösser sein als labelPriceDiff% des in diesem Vertrag vereinbarten Preises.
DE
Dieser Vertrag kann durch den labelPartyA fristlos gekündigt werden, ohne dass der labelPartyB für die entfallenen Leistungsanteile Entschädigung erhält, wenn:
DE
Dieser Vertrag kann durch den labelPartyA fristlos gekündigt werden, ohne dass der labelPartyB für die entfallenen Leistungsanteile Entschädigung erhält, wenn:
Der Kunde des AG allfällige Zahlungen an den AG nicht erbringt. DE
Der Kunde des labelPartyA allfällige Zahlungen an den labelPartyA nicht erbringt.
Der Kunde des AG allfällige Zahlungen an den AG nicht erbringt. DE
Der Kunde des labelPartyA allfällige Zahlungen an den labelPartyA nicht erbringt.
Der AN seine Leistungen an den vereinbarten Terminen nicht erfüllt. DE
Der labelPartyB seine Leistungen an den vereinbarten Terminen nicht erfüllt.
Der AN seine Leistungen an den vereinbarten Terminen nicht erfüllt. DE
Der labelPartyB seine Leistungen an den vereinbarten Terminen nicht erfüllt.
Über das Vermögen des AN ein Insolvenzantrag gestellt wird. DE
Über das Vermögen des labelPartyB ein Insolvenzantrag gestellt wird.
Über das Vermögen des AN ein Insolvenzantrag gestellt wird. DE
Über das Vermögen des labelPartyB ein Insolvenzantrag gestellt wird.
Bei Kündigung des Vertrags zwischen dem AG und dem Kunden des AG. DE
Bei Kündigung des Vertrags zwischen dem labelPartyA und dem Kunden des labelPartyA.
Bei Kündigung des Vertrags zwischen dem AG und dem Kunden des AG. DE
Bei Kündigung des Vertrags zwischen dem labelPartyA und dem Kunden des labelPartyA.
Bei Insolvenz des Kunden des AG. DE
Bei Insolvenz des Kunden des labelPartyA.
Bei Insolvenz des Kunden des AG. DE
Bei Insolvenz des Kunden des labelPartyA.
Der AN die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht in der vereinbarten Frist vorleg DE
Der labelPartyB die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht in der vereinbarten Frist vorlegt.
Der AN die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht in der vereinbarten Frist vorleg DE
Der labelPartyB die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht in der vereinbarten Frist vorlegt.
Der AN die aktuelle Bestätigung der Haftpflichtversicherung nicht in der verein DE
Der labelPartyB die aktuelle Bestätigung der Haftpflichtversicherung nicht in der vereinbarten Frist vorlegt.
Der AN die aktuelle Bestätigung der Haftpflichtversicherung nicht in der verein DE
Der labelPartyB die aktuelle Bestätigung der Haftpflichtversicherung nicht in der vereinbarten Frist vorlegt.
Jede Änderung muss von den PARTEIEN schriftlich genehmigt werden. DE
Jede Änderung muss von den labelPARTEIEN schriftlich genehmigt werden.
Jede Änderung muss von den PARTEIEN schriftlich genehmigt werden. DE
Jede Änderung muss von den labelPARTEIEN schriftlich genehmigt werden.
Die VEREINBARUNG kann einseitig mit einer Frist von AAA Monaten auf das Ende der DE
Die VEREINBARUNG kann einseitig mit einer Frist von AAA Monaten auf das Ende der Geltungsdauer gekündigt werden.
Haftung, Haftungsbeschränkung DE
Haftung, Haftungsbeschränkung
Haftung, Haftungsbeschränkung DE
Haftung, Haftungsbeschränkung
Die Haftung des AN aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht ge DE
Die Haftung des labelPartyB aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf labelLiabilityLimit% des vereinbarten Vertragspreises. Darin eingeschlossen sind insbesondere allfällige Ansprüche aus Verspätung gemäss Kapitel labelDelayChapter.
Die Haftung des AN aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht ge DE
Die Haftung des labelPartyB aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf labelLiabilityLimit% des vereinbarten Vertragspreises. Darin eingeschlossen sind insbesondere allfällige Ansprüche aus Verspätung gemäss Kapitel labelDelayChapter.
DE
Sämtliche Ansprüche des AGs auf Ersatz von indirekten, mittelbaren und Folgeschäden, entgangenem Gewinn und nicht realisierten Einsparungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden, sind wegbedungen. Gleiches gilt für Schäden, die auf Ursachen gemäss Ziffer AAA (Selbstverschulden, nicht fachgerechte Montage, normale Abnutzung, etc.) zurückzuführen sind sowie für Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen.
DE
Sämtliche Ansprüche des labelPartyBs auf Ersatz von indirekten, mittelbaren und Folgeschäden, entgangenem Gewinn und nicht realisierten Einsparungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden, sind wegbedungen. Gleiches gilt für Schäden, die auf Ursachen gemäss Ziffer labelCause (Selbstverschulden, nicht fachgerechte Montage, normale Abnutzung, etc.) zurückzuführen sind sowie für Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen.
Die Rechte und Ansprüche des ANs aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder DE
Die Rechte und Ansprüche des labelPartyBs aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind im vorliegenden Vertrag ausdrücklich und abschliessend genannt. Andere und darüber hinausgehende Ansprüche sind wegbedungen.
Die Rechte und Ansprüche des ANs aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder DE
Die Rechte und Ansprüche des labelPartyBs aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind im vorliegenden Vertrag ausdrücklich und abschliessend genannt. Andere und darüber hinausgehende Ansprüche sind wegbedungen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit o DE
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht des labelPartyBs, oder soweit ihnen sonst zwingendes Recht entgegensteht.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit o DE
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht des labelPartyBs, oder soweit ihnen sonst zwingendes Recht entgegensteht.
DE
Ungeachtet jeglicher Bestimmungen in der Bestellung oder den Allgemeinen Bedingungen oder an anderer Stelle, ist der AN in keinem Fall haftbar für: (i) leichte Fahrlässigkeit und (ii) indirekte oder mittelbare Schäden sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
DE
Ungeachtet jeglicher Bestimmungen in der Bestellung oder den Allgemeinen Bedingungen oder an anderer Stelle, ist der labelPartyA in keinem Fall haftbar für: (i) leichte Fahrlässigkeit und (ii) indirekte oder mittelbare Schäden sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Die Gesamthaftung des ANs, die möglicherweise aus oder in Verbindung mit dem Au DE
Die Gesamthaftung des labelPartyBs, die möglicherweise aus oder in Verbindung mit dem Auftrag entsteht oder in Verbindung mit dem Auftrag entsteht, ist auf labelTotalLiability% des Gesamtwertes des Auftrags begrenzt.
Die Gesamthaftung des ANs, die möglicherweise aus oder in Verbindung mit dem Au DE
Die Gesamthaftung des labelPartyBs, die möglicherweise aus oder in Verbindung mit dem Auftrag entsteht oder in Verbindung mit dem Auftrag entsteht, ist auf labelTotalLiability% des Gesamtwertes des Auftrags begrenzt.
Diese Einschränkung gilt für alle Klagegründe insgesamt, einschliesslich und DE
Diese Einschränkung gilt für alle Klagegründe insgesamt, einschliesslich und ohne Einschränkung Vertragsbruch, Gewährleistungsbruch, Gefährdungshaftung, Falschdarstellungen und andere unerlaubte Handlungen.
Diese Einschränkung gilt für alle Klagegründe insgesamt, einschliesslich und DE
Diese Einschränkung gilt für alle Klagegründe insgesamt, einschliesslich und ohne Einschränkung Vertragsbruch, Gewährleistungsbruch, Gefährdungshaftung, Falschdarstellungen und andere unerlaubte Handlungen.
Der AN haftet vollumfänglich für den Schaden und daraus resultierender Folgeko DE
Der labelPartyB haftet vollumfänglich für den Schaden und daraus resultierender Folgekosten, den sie dem labelPartyA verursacht.
Der AN haftet vollumfänglich für den Schaden und daraus resultierender Folgeko DE
Der labelPartyB haftet vollumfänglich für den Schaden und daraus resultierender Folgekosten, den sie dem labelPartyA verursacht.
DE
Der AN haftet für das Verhalten seiner Mitarbeitenden und weiterer Hilfspersonen sowie von seinen im Hinblick auf die Vertragserfüllung beigezogener Dritter (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) wie für sein eigenes. Art. 399 Abs. 2 OR wird ausdrücklich wegbedungen.
DE
Der labelPartyA haftet für das Verhalten seiner Mitarbeitenden und weiterer Hilfspersonen sowie von seinen im Hinblick auf die Vertragserfüllung beigezogener Dritter (z.B. Zulieferanten, Subunternehmer) wie für sein eigenes. Art. 399 Abs. 2 OR wird ausdrücklich wegbedungen.
Der AN garantiert die Mängelfreiheit seiner Leistung. DE
Der labelPartyB garantiert die Mängelfreiheit seiner Leistung.
Der AN garantiert die Mängelfreiheit seiner Leistung. DE
Der labelPartyB garantiert die Mängelfreiheit seiner Leistung.
DE
Der Haftungsbetrag des AN bemisst sich nach der Totalsumme der vom AG für das gesamte Werk des ANs zu leistenden Vergütungen jeder Art. Er beläuft sich auf AAA% dieser Summe; jedoch höchstens CCC BBB.
DE
Der Haftungsbetrag des labelPartyA bemisst sich nach der Totalsumme der vom labelPartyB für das gesamte Werk des labelPartyAs zu leistenden Vergütungen jeder Art. Er beläuft sich auf labelLiabilityPercentage% dieser Summe; jedoch höchstens labelMaxLiabilityAmount.
DE
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Gesamtbauwerkes durch den Kunden des AG.
DE
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme des Gesamtbauwerkes durch den Kunden des labelPartyB.
Nutzungsbestimmungen DE
Nutzungsbestimmungen
Geheimhaltung DE
Geheimhaltung
Geheimhaltung DE
Geheimhaltung
Die PARTEIEN respektieren strikte Geheimhaltung in Bezug auf diese VEREINBARUNG DE
Die labelPARTEIEN respektieren strikte Geheimhaltung in Bezug auf diese VEREINBARUNG und aller Informationen, die sie von der anderen PARTEI in diesem Zusammenhang erhalten.
Die PARTEIEN respektieren strikte Geheimhaltung in Bezug auf diese VEREINBARUNG DE
Die labelPARTEIEN respektieren strikte Geheimhaltung in Bezug auf diese VEREINBARUNG und aller Informationen, die sie von der anderen PARTEI in diesem Zusammenhang erhalten.
DE
AAA respektiert strikte Geheimhaltung in Bezug auf diese VEREINBARUNG und aller Informationen, die sie von BBB in diesem Zusammenhang erhält.
DE
labelAAA respektiert strikte Geheimhaltung in Bezug auf diese VEREINBARUNG und aller Informationen, die sie von labelBBB in diesem Zusammenhang erhält.
Ausnahmen hierzu sind: DE
Ausnahmen hierzu sind:
Für beide PARTEIEN bezüglich Auskünften an steuerliche, rechtliche und regula DE
Für beide PARTEIEN bezüglich Auskünften an steuerliche, rechtliche und regulatorische Amtsstellen.
Für beide PARTEIEN bezüglich Auskünften an steuerliche, rechtliche und regula DE
Für beide PARTEIEN bezüglich Auskünften an steuerliche, rechtliche und regulatorische Amtsstellen.
Für beide PARTEIEN wenn eine schriftliche Einwilligung der anderen PARTEI vorli DE
Für beide PARTEIEN wenn eine schriftliche Einwilligung der anderen PARTEI vorliegt.
Ausnahmen gelten zudem für Informationen, die DE
Ausnahmen gelten zudem für Informationen, die
zum Zeitpunkt der Mitteilung durch den einen Vertragspartner allgemein bekannt w DE
zum Zeitpunkt der Mitteilung durch den einen Vertragspartner allgemein bekannt waren.
ohne Verschulden der empfangenden PARTEI allgemein bekannt werden DE
ohne Verschulden der empfangenden PARTEI allgemein bekannt werden
der empfangenden PARTEI schon vor der Mitteilung bekannt waren DE
der empfangenden PARTEI schon vor der Mitteilung bekannt waren
ihm rechtmässig durch einen Dritten mitgeteilt wurden DE
ihm rechtmässig durch einen Dritten mitgeteilt wurden
DE
von der empfangenden PARTEI unabhängig von mitgeteilten Informationen eigenständig entwickelt worden sind oder entwickelt werden.
DE
von der empfangenden PARTEI unabhängig von mitgeteilten Informationen eigenständig entwickelt worden sind oder entwickelt werden.
Für Auskünfte an steuerliche, rechtliche und regulatorische Amtsstellen. DE
Für Auskünfte an steuerliche, rechtliche und regulatorische Amtsstellen.
Wenn eine schriftliche Einwilligung von AAA vorliegt. DE
Wenn eine schriftliche Einwilligung von labelAAA vorliegt.
Wenn eine schriftliche Einwilligung von AAA vorliegt. DE
Wenn eine schriftliche Einwilligung von labelAAA vorliegt.
Jede PARTEI wird die andere PARTEI über öffentliche Bekanntmachungen zur poten DE
Jede PARTEI wird die andere PARTEI über öffentliche Bekanntmachungen zur potenziellen Zusammenarbeit unterrichten und zugehörige Meldungen von der anderen PARTEI vorgängig die schriftliche Zustimmung einholen. Die Zustimmung soll nicht ohne guten Grund abgelehnt oder verzögert werden.
Jede PARTEI wird die andere PARTEI über öffentliche Bekanntmachungen zur poten DE
Jede PARTEI wird die andere PARTEI über öffentliche Bekanntmachungen zur potenziellen Zusammenarbeit unterrichten und zugehörige Meldungen von der anderen PARTEI vorgängig die schriftliche Zustimmung einholen. Die Zustimmung soll nicht ohne guten Grund abgelehnt oder verzögert werden.
Die Geheimhaltung soll unabhängig von den Gründen der Beendigung AAA Jahre üb DE
Die Geheimhaltung soll unabhängig von den Gründen der Beendigung labelYears Jahre über die Beendigung dieser VEREINBARUNG hinaus gelten.
Die Geheimhaltung soll unabhängig von den Gründen der Beendigung AAA Jahre üb DE
Die Geheimhaltung soll unabhängig von den Gründen der Beendigung labelYears Jahre über die Beendigung dieser VEREINBARUNG hinaus gelten.
Sonstiges DE
Sonstiges
Diese VEREINBARUNG tritt mit Unterschrift beider PARTEIEN in Kraft. DE
Diese VEREINBARUNG tritt mit Unterschrift beider PARTEIEN in Kraft.
Die offizielle Sprache für die Kommunikation ist AAA. DE
Die offizielle Sprache für die Kommunikation ist labelLanguage.
Die offizielle Sprache für die Kommunikation ist AAA. DE
Die offizielle Sprache für die Kommunikation ist labelLanguage.
Der Begriff "schriftlich" schliesst E-Mail ein. Die Kommunikation per E-Mail gil DE
Der Begriff "schriftlich" schliesst E-Mail ein. Die Kommunikation per E-Mail gilt als verbindlich.
Alle Daten sind im Format TT/MM/JJJJ (Tag/Monat/Jahr) DE
Alle Daten sind im Format tt/mm/jjjj (Tag/Monat/Jahr)
Arbeitstage sind Arbeitstage in dem Land, in dem die Partei mit einer bestimmten DE
Arbeitstage sind Arbeitstage in dem Land, in dem die Partei mit einer bestimmten Aufgabe betraut ist.
DE
AAA verpflichtet sich, keine Auskünfte über Vertragsbedingungen und vereinbarte Preise an Dritte zu geben.
DE
labelAAA verpflichtet sich, keine Auskünfte über Vertragsbedingungen und vereinbarte Preise an Dritte zu geben.
DE
Die Parteien verpflichten sich, keine Auskünfte über Vertragsbedingungen und vereinbarte Preise an Dritte zu geben.
DE
Die Parteien verpflichten sich, keine Auskünfte über Vertragsbedingungen und vereinbarte Preise an Dritte zu geben.
Ist oder wird eine Vertragsbedingung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen g DE
Ist oder wird eine Vertragsbedingung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
Sollten Teile dieser VEREINBARUNG illegal, ungültig oder nicht umsetzbar werden DE
Sollten Teile dieser VEREINBARUNG illegal, ungültig oder nicht umsetzbar werden, dann verhandeln die PARTEIEN im guten Glauben einen adäquaten Ersatz im Geiste dieser VEREINBARUNG, wobei die anderen Teile weiterhin ihre Gültigkeit haben.
Sollten Teile dieser VEREINBARUNG illegal, ungültig oder nicht umsetzbar werden DE
Sollten Teile dieser VEREINBARUNG illegal, ungültig oder nicht umsetzbar werden, dann verhandeln die PARTEIEN im guten Glauben einen adäquaten Ersatz im Geiste dieser VEREINBARUNG, wobei die anderen Teile weiterhin ihre Gültigkeit haben.
DE
Die Weitervergabe der vereinbarten Leistungen an Subunternehmer ist nur nach schriftlicher Zustimmung des AG zulässig.
Rechte und Pflichten aus dieser VEREINBARUNG dürfen ohne das schriftliche Einve DE
Rechte und Pflichten aus dieser VEREINBARUNG dürfen ohne das schriftliche Einverständnis der anderen PARTEI nicht an Dritte übergeben werden.
DE
Der AN ist für die korrekte Entsorgung sämtlichen Verpackungsmaterials der zur Montage angelieferten Waren, sowie des durch seine Leistungen verursachten Abfalls verantwortlich.
Im Unterlassungsfalle werden diese Arbeiten durch Dritte auf Kosten des AN ausge DE
Im Unterlassungsfalle werden diese Arbeiten durch Dritte auf Kosten des AN ausgeführt. Der Ort für die Deponierung des Bauschutts / Abfall wird durch die Bauleitung angewiesen.
Bauaufzüge und Krananlagen müssen vom AN selbstständig organisiert, resp. mit DE
Bauaufzüge und Krananlagen müssen vom AN selbstständig organisiert, resp. mit der örtlichen Bauleitung abgestimmt werden.
Der AG stellt keine Bauaufzüge und Krananlagen vor Ort zur Verfügung. DE
Der AG stellt keine Bauaufzüge und Krananlagen vor Ort zur Verfügung.
DE
Der AAA verpflichtet sich gegenüber dem BBB zur Einhaltung aller am Ausführungsort geltender gesetzlicher und tariflicher Vorschriften bezüglich der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen umgehend vorgelegt werden.
DE
Der labelAAA verpflichtet sich gegenüber dem labelBBB zur Einhaltung aller am Ausführungsort geltender gesetzlicher und tariflicher Vorschriften bezüglich der Beschäftigung von Arbeitnehmern. Entsprechende Nachweise müssen auf Verlangen umgehend vorgelegt werden.
Jeder Zusatz zu dieser VEREINBARUNG benötigt eine von beiden PARTEIEN unterschr DE
Jeder Zusatz zu dieser VEREINBARUNG benötigt eine von beiden PARTEIEN unterschriebene schriftliche Form.
Jeder Zusatz zu dieser VEREINBARUNG benötigt eine von beiden PARTEIEN unterschr DE
Jeder Zusatz zu dieser VEREINBARUNG benötigt eine von beiden PARTEIEN unterschriebene schriftliche Form.
Mündliche Abreden zu dieser VEREINBARUNG bestehen nicht. DE
Mündliche Abreden zu dieser VEREINBARUNG bestehen nicht.
Unterschriften DE
Unterschriften
Unterschriften DE
Unterschriften
DE
FAG
DE
labelFAG
Datum: BBB1.BBB2.BBB3 / Ort: AAA DE
Datum: labelDate1.labelDate2.labelDate3 / Ort: labelLocation
Datum: BBB1.BBB2.BBB3 / Ort: AAA DE
Datum: labelDate1.labelDate2.labelDate3 / Ort: labelLocation
AAA DE
labelPartyA
DE
BBB
DE
labelBBB
Geltungsbereich und Grundlagen DE
Geltungsbereich und Grundlagen
Diese Allgemeinen Lieferbedingungen („Bedingungen“) gelten für sämtliche R DE
Diese Allgemeinen Lieferbedingungen („Bedingungen“) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge etc.) zwischen der FATZER AG Drahtseilfabrik („FATZER“) und deren Bestellern („Besteller“) betreffend (i) den Verkauf und die Lieferung von Produkten und Werken („Lieferungen“) und (ii) die Erbringung von Dienstleistungen wie z.B. Montage oder Montageüberwachung („Leistungen“) durch FATZER an die Besteller.
Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen FATZER un DE
Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen FATZER und dem Besteller bestehenden Rechtsbeziehungen und insbesondere Verträgen, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wird. Von diesen Bedingungen abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von FATZER ausdrücklich offeriert oder von FATZER ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.
Mit der Beauftragung von FATZER bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Bes DE
Mit der Beauftragung von FATZER bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass die Lieferungen sowie die Leistungen durch diese Bedingungen geregelt werden. FATZER behält sich eine jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor. Änderungen gelten ab deren Mitteilung an den Besteller für alle danach begründeten Rechtsbeziehungen zwischen FATZER und dem Besteller.
Vorbehältlich der expliziten schriftlichen Zustimmung von FATZER sind allgemein DE
Vorbehältlich der expliziten schriftlichen Zustimmung von FATZER sind allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des Bestellers explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des Bestellers in eine Bestellung oder Auftragsbestätigung des Bestellers integriert worden sind oder anderweitig FATZER mitgeteilt worden sind.
Der Vertrag kommt zum Zeitpunkt zustande, zu dem der Besteller die Bestätigung DE
Der Vertrag kommt zum Zeitpunkt zustande, zu dem der Besteller die Bestätigung erhält, dass FATZER die Bestellung annimmt („Auftragsbestätigung“). Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind unverbindlich.
Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Parteien bedürfen zu DE
Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erklärungen in Textform, welche durch E-Mail übertragen oder festgehalten werden, gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei.
Die Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung abschliessend au DE
Die Lieferungen und Leistungen sind in der Auftragsbestätigung abschliessend aufgeführt.
Alle Beschreibungen von Lieferungen und Leistungen und in Prospekten, Plänen un DE
Alle Beschreibungen von Lieferungen und Leistungen und in Prospekten, Plänen und dgl. enthaltene Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen (Messwerte, Gewichte, etc.). Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die vertragliche Eigenschaft von Lieferungen und Leistungen wieder, wenn dies ausdrücklich so angegeben wird.
Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von FATZER sind DE
Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von FATZER sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas anderes festgehalten.
Preise und Zahlungsbedingungen DE
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise und die Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung geregelt DE
Die Preise und die Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung geregelt. Die Zahlungsfrist ist auch dann einzuhalten, wenn die Vertragserfüllung sich verzögert oder noch unwesentliche Teile der Lieferungen und/oder Leistungen fehlen.
Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen V DE
Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Verbrauchssteuer, Mehrwertsteuer, „Goods and Services Tax“ (GST) oder vergleichbaren Steuer im Bestimmungsland, sofern diese Steuer nicht im Wege des „Reverse Charge“ im Bestimmungsland auf den Besteller verlagert wird. Zudem verstehen sich Preise FCA Sitz von FATZER (INCOTERMS 2010).
Die Zahlungen sind vom Besteller ohne Abzug (z. B. Skonto) zu leisten. Tätigt d DE
Die Zahlungen sind vom Besteller ohne Abzug (z. B. Skonto) zu leisten. Tätigt der Besteller gleichwohl Abzüge, so wird er auf Verlangen den in Abzug gebrachten Betrag ohne Kosten für FATZER innert 14 Tagen an FATZER überweisen.
Der Erfüllungsort für die Zahlungen ist der Sitz von FATZER. Der Besteller ist DE
Der Erfüllungsort für die Zahlungen ist der Sitz von FATZER. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Besteller ohne Mahnung in Verzug und schul DE
Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Besteller ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen zu 8 % p. a.
Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder mus DE
Ist der Besteller mit einer Zahlung aus irgendeinem Grund im Rückstand oder muss FATZER aufgrund eines nach Zustandekommen des Vertrages eingetretenen Umstandes ernstlich befürchten, Zahlungen des Bestellers nicht wie vereinbart zu erhalten, so ist FATZER, unbeschadet ihrer weiteren Ansprüche, berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages auszusetzen und versandbereite Teile der Lieferungen zurückzubehalten, bis FATZER genügende Sicherheiten erhalten hat.
Der Besteller sendet Hilfsmittel (z. B. Seiltrommeln), die ihm leihweise zur Ver DE
Der Besteller sendet Hilfsmittel (z. B. Seiltrommeln), die ihm leihweise zur Verfügung gestellt wurden, innert der in der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag genannten Frist in einwandfreiem Zustand zurück. Die Instandsetzung von defekten und der Ersatz von nicht zurückgesandten Hilfsmitteln werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
Lieferfristen und Termine DE
Lieferfristen und Termine
Die Frist für die Lieferung der Lieferungen bzw. die Erbringung der Leistungen DE
Die Frist für die Lieferung der Lieferungen bzw. die Erbringung der Leistungen („Lieferfrist“) beginnt, sobald der Vertrag zustande gekommen ist und alle wesentlichen Voraussetzungen für die Lieferung der Lieferungen bzw. Erbringung der Leistungen vorliegen respektive erfüllt sind (z.B. Eingang von Vorauszahlungen, Vorliegen behördlicher Formalitäten, Bereinigung technischer Punkte). Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferungen FCA Sitz von FATZER (oder einem anderen ausdrücklich vereinbarten INCOTERM) geliefert bzw. die Leistungen erbracht worden sind.
Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen respektive wird angemessen verlängert, DE
Die Lieferfrist beginnt nicht zu laufen respektive wird angemessen verlängert, wenn Hindernisse eintreten, welche FATZER trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, oder irgendwelche andere Umstände eintreten, welche FATZER nicht zu vertreten hat.
Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller eine pauschalisier DE
Wird die Lieferfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller eine pauschalisierte Verzugsentschädigung geltend machen, soweit die Verspätung nachweislich durch FATZER verschuldet wurde und dem Besteller dadurch ein Schaden entstanden ist. Die pauschalisierte Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0.2 % des Vertragspreises des verspäteten Teils der Lieferungen bzw. Leistungen und ist beschränkt auf insgesamt 5 % des Vertragspreises dieses Teils. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine pauschalisierte Verzugsentschädigung und sämtliche Rechte und Ansprüche des Bestellers aus Verspätungen, welche die Dauer der ersten zwei Wochen nicht überschreiten, sind ausgeschlossen. Nach Erreichen des Maximums der pauschalisierten Verzugsentschädigung (5 % des Vertragspreises des verspäteten Teils) hat der Besteller FATZER schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus Gründen, die FATZER nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten, finden sodann die gesetzlichen Verzugsfolgen Anwendung.
Ist statt einer Lieferfrist ein bestimmter Termin vereinbart, ist dieser gleichb DE
Ist statt einer Lieferfrist ein bestimmter Termin vereinbart, ist dieser gleichbedeutend mit dem letzten Tag einer Lieferfrist. Die Ziffern - (und ) gelten analog.
Wegen Verspätung der Lieferungen bzw. Leistungen hat der Besteller keine Rechte DE
Wegen Verspätung der Lieferungen bzw. Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in den Ziffern - ausdrücklich genannten. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht von FATZER oder soweit ihr sonst zwingendes Recht entgegensteht.
Gefahrenübergang DE
Gefahrenübergang
Der Gefahrenübergang erfolgt mit Lieferung FCA Sitz von Fatzer (INCOTERMS 2010) DE
Der Gefahrenübergang erfolgt mit Lieferung FCA Sitz von Fatzer (INCOTERMS 2010).
Abnahme DE
Abnahme
Der Besteller hat die Lieferungen bei Erhalt unverzüglich zu prüfen und FATZER DE
Der Besteller hat die Lieferungen bei Erhalt unverzüglich zu prüfen und FATZER allfällige Mängel innert 7 Tagen nach Erhalt der Lieferungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller, gemäss dieser Ziffer  Mängel anzuzeigen, so gelten die Lieferungen als genehmigt.
Zeigen sich keine Mängel der Lieferungen oder nur Mängel, die nicht wesentlich DE
Zeigen sich keine Mängel der Lieferungen oder nur Mängel, die nicht wesentlich sind, so gilt die Abnahme der Lieferungen mit Abschluss der Prüfung als erfolgt.
Die Rechte des Bestellers bei Mängeln richten sich nach den Ziffern - (Gewähr DE
Die Rechte des Bestellers bei Mängeln richten sich nach den Ziffern - (Gewährleistung).
Gewährleistung DE
Gewährleistung
FATZER leistet dem Besteller Gewähr dafür, dass die Lieferungen im Zeitpunkt i DE
FATZER leistet dem Besteller Gewähr dafür, dass die Lieferungen im Zeitpunkt ihrer Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen, welche den ordentlichen Gebrauch der Lieferungen beeinträchtigen. Jede darüber hinaus gehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung und/oder dem Vertrag vereinbart.
FATZER haftet nicht für Mängel, die der Besteller selber verschuldet hat oder DE
FATZER haftet nicht für Mängel, die der Besteller selber verschuldet hat oder die insbesondere als Folge von normaler Abnützung, nicht fachgerechter Montage, von Gebrauch der Lieferungen unter Bedingungen, welche FATZER vernünftigerweise nicht erwarten konnte und sonstiger unsachgemässer, vertragswidriger oder widerrechtlicher Benutzung der Lieferungen, von der Verwendung von Material des Bestellers oder Dritter (z. B. Standardkomponenten oder -systeme), von Montage oder Unterhalt durch den Besteller oder Dritte, von unterlassener Wartung und/oder unsachgemässer Abänderung oder Reparatur der Lieferungen durch den Besteller oder einen Dritten, von Überlastung, von Naturkatastrophen, von äusseren Einwirkungen, von atmosphärischen Einflüssen oder von Umweltschäden eintreten.
Erweisen sich die Lieferungen vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist als mange DE
Erweisen sich die Lieferungen vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist als mangelhaft, so hat der Besteller einzig das Recht, die Beseitigung der Mängel (nach Wahl von FATZER: Reparatur oder Ersatz), soweit diese von FATZER zu vertreten sind, innert einer angemessenen Frist zu verlangen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung), auf Ersatzvornahme und/oder auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Die Verpflichtung von FATZER zur Beseitigung von Mängeln setzt voraus, dass der DE
Die Verpflichtung von FATZER zur Beseitigung von Mängeln setzt voraus, dass der Besteller die Mängel während der Gewährleistungsfrist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Lieferungen (siehe Ziffer ) bzw. bei versteckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach deren Entdeckung schriftlich anzeigt.
FATZER trägt lediglich die ihr in ihrem Werk selber anfallenden Kosten der Nach DE
FATZER trägt lediglich die ihr in ihrem Werk selber anfallenden Kosten der Nachbesserung. Sämtliche übrigen Kosten gehen zulasten des Bestellers. Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der Besteller sämtliche Kosten zu tragen, welche FATZER durch die Geltendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind.
Allfällige Mitarbeit durch FATZER bei der Ermittlung von Mängeln oder Beseitig DE
Allfällige Mitarbeit durch FATZER bei der Ermittlung von Mängeln oder Beseitigung derselben erfolgt ohne jedes Präjudiz für Bestand und Umfang der Gewährleistung.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung der DE
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung der betreffenden Lieferungen. Für von FATZER ersetzte oder reparierte Lieferungen gilt die 12-Monatsfrist ab Lieferung der ursprünglichen Lieferungen.
Der Besteller hat wegen Mängeln sowie Fehlens zugesicherter Eigenschaften keine DE
Der Besteller hat wegen Mängeln sowie Fehlens zugesicherter Eigenschaften keine Rechte und Ansprüche ausser den in den Ziffern - ausdrücklich genannten. Diese Gewährleistungs- und Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit, rechtswidriger Absicht oder arglistigem Verschweigen von Mängeln von FATZER, oder soweit ihr sonst zwingendes Recht entgegensteht.
Leistungen DE
Leistungen
Gegenstand und Umfang der Leistungen sind im betreffenden Vertrag abschliessend DE
Gegenstand und Umfang der Leistungen sind im betreffenden Vertrag abschliessend aufgeführt. Auf die Leistungen können zusätzliche Bedingungen Anwendung finden. Für die von FATZER erbrachten Leistungen im Bereich von Montage oder Montageüberwachung finden subsidiär separate Montagebedingungen und Instruktionen betreffend Hilfspersonal/ Seilmontagen/ Spleissarbeiten Anwendung.
Der Besteller hat die Leistungen nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und al DE
Der Besteller hat die Leistungen nach Erbringung unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen sofort, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung der Leistungen schriftlich bei FATZER anzuzeigen (Datum Poststempel massgebend). Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gelten die Leistungen als akzeptiert.
Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung haftet FATZER dem Be DE
Vorbehältlich ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung haftet FATZER dem Besteller nur für die sorgfältige Ausführung der Leistungen, übernimmt also für die Leistungen keine Ergebnisverantwortung. Das gilt insbesondere auch bei Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit den Lieferungen. FATZER erbringt Beratungsdienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen, gewährleistet aber nicht, dass die Lieferungen für den Gebrauch, den der Besteller vorsieht, geeignet sind. Die Leistungen von FATZER basieren auf zur Verfügung gestellten Unterlagen des Bestellers oder Dritten. Die Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen liegt in der Verantwortung des Bestellers. FATZER übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Unterlagen oder Ausführungen. Im Übrigen wird für die Haftung auf die Ziffern - (Haftung, Haftungsbeschränkung) verwiesen.
Bei einer ausdrücklich vereinbarten Ergebnisverantwortung von Seiten FATZER gel DE
Bei einer ausdrücklich vereinbarten Ergebnisverantwortung von Seiten FATZER gelten die Ziffern - (Gewährleistung) analog.
Eigentumsvorbehalt DE
Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben Eigentum von FATZER, bis der Besteller seine Zahlungspfl DE
Die Lieferungen bleiben Eigentum von FATZER, bis der Besteller seine Zahlungspflicht erfüllt und FATZER alle Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von FATZER ohne Verzug mitzuwirken. Der Besteller ermächtigt FATZER zudem, ihr Eigentum im entsprechenden Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen, sofern FATZER eine solche Eintragung wünscht.
Haftung, Haftungsbeschränkung DE
Haftung, Haftungsbeschränkung
Die Haftung von FATZER aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nich DE
Die Haftung von FATZER aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung ist insgesamt beschränkt auf 50 % des vereinbarten Vertragspreises. Darin eingeschlossen sind insbesondere allfällige Ansprüche aus Verspätung gemäss Ziffer .
Sämtliche Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von indirekten, mittelbaren und DE
Sämtliche Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von indirekten, mittelbaren und Folgeschäden, entgangenem Gewinn und nicht realisierten Einsparungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund solche Schäden geltend gemacht werden, sind wegbedungen. Gleiches gilt für Schäden, die auf Ursachen gemäss Ziffer  (Selbstverschulden, nicht fachgerechte Montage, normale Abnutzung, etc.) zurückzuführen sind sowie für Handlungen und Unterlassungen von Hilfspersonen.
Die Rechte und Ansprüche des Bestellers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertra DE
Die Rechte und Ansprüche des Bestellers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen nicht gehöriger Erfüllung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen ausdrücklich und abschliessend genannt. Andere und darüber hinausgehende Ansprüche sind wegbedungen.
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit o DE
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht von FATZER, oder soweit ihnen sonst zwingendes Recht entgegensteht.
Rücknahme von (Teilen der) Lieferungen DE
Rücknahme von (Teilen der) Lieferungen
Vorbehältlich einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung ist FATZER bereit, DE
Vorbehältlich einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung ist FATZER bereit, Lieferungen oder Teile der Lieferungen unter den in dieser Vereinbarung geregelten Bedingungen zurückzunehmen.
Datenschutz DE
Datenschutz
FATZER verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei der Vertragsanb DE
FATZER verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses oder bei der Vertragsanbahnung bestimmte personenbezogene Daten von ihren Bestellern. Die Verarbeitung durch FATZER erfolgt im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unter Beachtung der jeweiligen nationalen Datenschutz-gesetzgebung. Sämtliche relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung sind im Dokument „Datenschutzrichtlinie zu den Allgemeinen Lieferbedingungen der FATZER AG Drahtseilfabrik“ niedergelegt, welches auf der Website der FATZER unter der Adresse www.fatzer.com/XXXXXXXXX abrufbar ist und den Bestellern zusätzlich auf Verlangen zugestellt werden kann.
Beizug von Dritten DE
Beizug von Dritten
FATZER ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. FATZER steht f DE
FATZER ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. FATZER steht für die Leistungen von beigezogenen Dritten gleich wie für eigene Leistungen ein.
Immaterialgüterrechte DE
Immaterialgüterrechte
FATZER oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an DE
FATZER oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen Lieferungen und Leistungen, Beschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Der Besteller anerkennt diese Rechte von FATZER bzw. deren Lizenzgebern.
FATZER bestätigt, dass die dem Besteller abgegebenen Beschreibungen von Lieferu DE
FATZER bestätigt, dass die dem Besteller abgegebenen Beschreibungen von Lieferungen und Leistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von FATZER keine Rechte Dritter verletzen. FATZER gibt aber keine Garantie oder Gewährleistung dafür ab, dass die dem Besteller abgegebenen Beschreibungen von Lieferungen und Leistungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.
Salvatorische Klausel DE
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzb DE
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser Bedingungen insgesamt nicht. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung soll durch eine gültige Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht DE
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Romanshorn, Schweiz. FATZER ist jedoch auch DE
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Romanshorn, Schweiz. FATZER ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an dessen Wohnsitz/Sitz zu belangen. Für Besteller mit Wohnsitz/Sitz im Ausland ist Romanshorn, Schweiz, auch der Betreibungsort.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Aus DE
Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG).
Non-Disclosure Agreement DE
Non-Disclosure Agreement
by and between DE
by and between
Brugg Ropes AG (Brugg) DE
Brugg Ropes AG (Brugg)
Industriestrasse 19, 5200 Brugg (Switzerland) DE
Industriestrasse 19, 5200 Brugg (Switzerland)
and DE
and
[company name] (Company) DE
[company name] (Company)
[address] DE
[address]
hereinafter each a Party and together the Parties DE
hereinafter each a Party and together the Parties
Purpose DE
Purpose
The Company and Brugg intend to exchange information relating to [description of DE
The Company and Brugg intend to exchange information relating to [description of the project / relationship] (the Project). This Agreement is intended to protect the Confidential Information that may be disclosed between the Parties during the Project.
Confidential Information means any and all information, irrespective of its form DE
Confidential Information means any and all information, irrespective of its form (e.g. written, oral or electronic) and the manner of its disclosure or access, received directly or indirectly by one Party from the other Party, that is marked as confidential or is confidential by nature.
Handling of Confidential Information DE
Handling of Confidential Information
Each Party undertakes: DE
Each Party undertakes:
to keep Confidential Information of the other Party strictly confidential, neith DE
to keep Confidential Information of the other Party strictly confidential, neither disclose it nor make it available to any third party and protect it against any unauthorized access;
to use Confidential Information of the other Party for the Project only; DE
to use Confidential Information of the other Party for the Project only;
to only disclose or grant access to Confidential Information of the other Party DE
to only disclose or grant access to Confidential Information of the other Party to its employees, advisors and affiliates who (i) need to know about such Confidential Information for the Project; (ii) have been made aware of the confidentiality of the Confidential Information.
to notify the other Party immediately if third parties obtain, or may have obtai DE
to notify the other Party immediately if third parties obtain, or may have obtained, knowledge to Confidential Information of the other Party and to take all measures necessary in order to prevent the subsequent unauthorised dissemination or use of Confidential Information; and
to return, destroy or delete any and all Confidential Information of the other P DE
to return, destroy or delete any and all Confidential Information of the other Party and to confirm this in writing to the other Party at the and according to the request of the other Party but at the latest prior to expiration of the obligations according to section of this Agreement.
Exceptions DE
Exceptions
The obligations of section  shall not apply to Confidential Information that: ( DE
The obligations of section  shall not apply to Confidential Information that: (i) is or becomes publicly available by other than disclosure in breach of the terms under this agreement; (ii) was already known to the receiving Party at the time of disclosure; (iii) is obtained by the receiving Party from a third party without breach of any confidentiality obligations to the disclosing Party; (iv) was verifiably and wholly independently developed by the receiving party; or (v) has to be disclosed pursuant to the order of a court or other governmental body or under a legal obligation, provided that the affected Party will promptly notify the other Party of such court order or obligation.
The following shall be excluded from the obligations according to section : (i) DE
The following shall be excluded from the obligations according to section : (i) copies to be retained, provided this is required by law or by order of a court, an authority or a regulator; and (ii) backup copies generated according to standard business practice by an automated data backup system.
No Rights in Confidential Information DE
No Rights in Confidential Information
By disclosing or granting access to Confidential Information, no rights in conne DE
By disclosing or granting access to Confidential Information, no rights in connection with such Confidential Information shall be transferred and/or granted.
Contractual Penalty DE
Contractual Penalty
In case of an infringement of this Agreement, the infringing Party shall pay the DE
In case of an infringement of this Agreement, the infringing Party shall pay the other Party a contractual penalty in the amount of CHF [10’000.00] per infringing action/omission up to an aggregate of CHF [50’000.00] per calendar year irrespective of any fault of the infringing Party and irrespective of any damage of the infringed Party arising out of the infringement.
The assertion of further claims (including specific performance claims) is expli DE
The assertion of further claims (including specific performance claims) is explicitly reserved. The reversal of the burden of proof according to art. 161 para. 2 Swiss Code of Obligations shall not apply.
Liability DE
Liability
DE
Each Party shall be liable for its own acts and omissions for damages up to CHF [100’000.00] per infringement. This limitation of liability shall not apply in cases of gross negligence or wilful intent.
Each Party shall be liable for acts and omissions of its advisors, employees, af DE
Each Party shall be liable for acts and omissions of its advisors, employees, affiliates and other ancillary persons for damages up to CHF [100’000.00] per infringement. This limitation of liability shall also apply in cases of gross negligence or wilful intent.
Term DE
Term
This Agreement is concluded for an indefinite period. It may be terminated in wr DE
This Agreement is concluded for an indefinite period. It may be terminated in writing by each Party with a notice period of [30 days] [to the end of each month].
The obligations according to section shall survive the termination of the agree DE
The obligations according to section shall survive the termination of the agreement for a period of [five] years after termination.
Miscellaneous DE
Miscellaneous
The Parties do not make any representations or warranties under this Agreement a DE
The Parties do not make any representations or warranties under this Agreement as to the information disclosed or made available in connection with the Project, in particular not as to its completeness, accuracy, reliability or adequacy or to the fact that the use of such information does not infringe third party rights.
Any modifications or amendments to this Agreement (including this clause) shall DE
Any modifications or amendments to this Agreement (including this clause) shall require written form in order to be valid.
Neither this agreement nor any rights thereunder may be assigned by either Party DE
Neither this agreement nor any rights thereunder may be assigned by either Party without the prior written consent of the other Party.
This Agreement shall be governed by and construed in accordance with the substan DE
This Agreement shall be governed by and construed in accordance with the substantive laws of Switzerland, excluding the conflict of laws rules. Any dispute arising in connection with this Agreement shall be referred to the exclusive jurisdiction of the courts of the city of Brugg, Switzerland.
Signatures DE
Signatures
Brugg Ropes AG DE
Brugg Ropes AG
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Title: [function or title] DE
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    Vertragstyp
    AG vs AN
    Seitenlayout
    Sprache
    Graustufen
    Titelseite
    Inhaltsverzeichnis

    Anleitung Bedienung Benutzer-Interface

    Technische Dokumentation
    Robomatic Marvin

    Dok-ID: 1

    Vor Beginn aller Arbeiten Bedienungsanleitung lesen!
     
    1 Allgemeines
    1.1 Zu dieser Anleitung
    1.2 Symbolerklärung
    2 Allgemeine Information
    3 Bedienung der Maschine über das Benutzer-Interface
    3.1 Maschine einschalten
    3.2 Allgemeine Funktionen
    3.2.1 Benutzer-Interface
    3.2.2 Kommunikation LED-Statusanzeige
    4 Betriebsmodus
    4.1 Betriebsmodus Standard scheuern
    4.2 Betriebsmodus Robotic (Supervisor)
    4.3 Betriebsmodus Robotic (Bediener)
    5 Servicemodus
    5.1 Servicemenü Supervisor
    5.2 Servicemenu Bediener
    5.3 Servicemenü Servicetechniker